Aufsatz 
Versuch einer Gesellschafts-, Rechts- und Staatslehre für Schüler : Fortsetzung
Entstehung
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II. Sendungen, deren Verluſt vergütet wird.

1. Packete ohne Wertangabe können

A. in Deutſchland frankiert oder unfrankiert verſendet werden; ebenſo ſolche nach üſterreich⸗ Ungarn, jedoch müſſen dieſe mit 2 Zoll⸗Inhaltserklärungen verſehen ſein. Das Porto beträgt:

auf Entfernungen von für Packete bis zu 5 kg für ſchwerere, von n kg bis zu 74 km 25 Pf. ön Pf. 74 148 50 10 n. 148371 50(2/ 5) 10 371 742 50(3 n 10) 10 742 1113 50(4n- 15) 10 über 1113 50(5 n 20) 10

Als Sperrgut gelten Packete, welche in irgend einer Ausdehnung 1 ½ m überſchreiten, oder welche in einer Ausdehnung 1 m, in einer anderen ½ m überſchreiten und dabei weniger als 10 kg wiegen, oder welche bei der Verladung einen unverhältnismäßig großen Raum oder eine beſonders ſorgſame Behandlung erfordern(z. B. lebende Tiere und Pflanzen, Hutſchachteln, Möbel, Korbgeflechte u. dergl.). Für ſolche Sendungen wird das Porto um die Hälfte erhöht.

Packete bis zu 3 kg an Soldaten koſten in Deutſchland nur 20 Pfennige.

Wird ein Packet beſchädigt oder geht es verloren, ſo vergütet die Poſt den wirklich er⸗ littenen Schaden, jedoch nicht mehr als 3 Mk. für je 500 g.

B. Packete nach den übrigen Ländern dürfen nur bis 5 kg(nach einigen nur bis 3 kg) wiegen und in der Regel nach keiner Ausdehnung 60 em überſchreiten; ſie dürfen jedoch bis 1 m lang ſein, wenn ſie nicht mehr als 20 em breit und hoch ſind. Sie müſſen ver ſiegelt, von 2 oder mehr Zoll⸗Inhaltserklärungen begleitet und frankiert ſein. Das Porto iſt verſchieden; nach den deutſchen Schutzgebieten beträgt es 1,60 3,20 M.

Erſatz wird geleiſtet für Packete bis 3 kg bis zum Betrage von 12 M.,

5 kg 20

2. Briefe, Poſtkarten, Druckſachen, Warenproben, Geſchäftspapiere, in Deutſchland auch Packete, welche maneinſchreiben läßt, koſten 20 Pfennig mehr als gewöhnliche und werden, wenn ſie verloren gehen, mit 40 42 Mk. vergütet.

3. Poſtanweiſungen auf Geldbeträge koſten nach allen Orten Deutſchlands und der deutſchen Schutzgebiete

bis 5 Mk. 10 Pfennige, 200 400 Mk. 40 Pfennige, 5 100 20 400 600 50 100 200 30 600 800 60 4

Poſtanweiſungen bis zu 15 Mk. für Soldaten koſten nur 10 Pfennige.

ghied Für das Ausland ſind beſondere Formulare anzuwenden, die Auslandstarife ſind ver⸗ ieden. Kommt das Geld nicht an, ſo wird der volle Betrag erſetzt.

4. Briefe und Packete mit Wertangabe müſſen verſiegelt ſein. Das Porto für Wert⸗ briefe beträgt in Deutſchland und öſterreich⸗Ungarn bis zu 74 km 20 Pfg., über 74 km 40 Pfg.; für Wertpackete ebenſoviel wie für gewöhnliche Packete. Dazu kommt für beide eine Verſicherungsgebühr, welche für je 300 Mk. 5 Pfg., mindeſtens aber 10 Pfg. beträgt.

Die Auslandstarife ſind verſchieden..

Gehen ſolche Sendungen verloren, ſo wird der angegebene Wert erſetzt.

6) Sollen Poſtſendungen durch Eilboten beſtellt werden, ſo koſtet dies in Deutſchland nach Poſtorten 25 Pfg., nach Orten ohne Poſtanſtalt 60 Pfg.

b) Die Poſt übernimmt es auch, Gelder für uns einzuziehen, entweder durchPoſtauf⸗ trag oder durchNachnahme.

Nähere Beſtimmungen über alles dieſes enthält dasPoſtblatt zum Deutſchen Reichs⸗ und Königl. Preußiſchen Staats⸗Anzeiger, von welchem am Anfange jedes Vierteljahres eine Nummer erſcheint, die 10 Pfg. koſtet. Außerdem giebt jede Poſtanſtalt Auskunft.

Wo keine Eiſenbahn iſt, beſorgt die Poſt auch noch den Transport von Perſonen.