Aufsatz 
Versuch einer Gesellschafts-, Rechts- und Staatslehre für Schüler : Fortsetzung
Entstehung
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II) Gegen Verluſte durch Viehkrankheiten ſchützt uns das Reich durch die Geſetze gegen die Rinderpeſt(1869 und 1878) und das Geſetz betreffend die Abwehr und Unter⸗ drückung der übrigen Viehſeuchen(1880, in neuer Faſſung 1894; Ausführungsbeſtimmungen 1895). Nach dieſem Geſetze wird, ſobald im Auslande eine Viehſeuche ausbricht, die Ein⸗ fuhr von Tieren oder ſolchen Gegenſtänden, welche Träger des Anſteckungsſtoffes ſein können, verboten oder den nötigen Beſchränkungen unterworfen. Treten in einem Viehſtande Er⸗ ſcheinungen auf, welche den Ausbruch von Milzbrand, Tollwut, Rotz der Pferde, Eſel, Maul⸗ tiere und Mauleſel, Maul⸗ und Klauenſeuche des Rindviehs, der Schafe, Ziegen und Schweine, Beſchälſeuche der Pferde, Bläschenausſchlag der Pferde und des Rindviehs, Räude der Pferde, Eſel, Maultiere, Mauleſel und der Schafe befürchten laſſen, ſo iſt der Beſitzer verpflichtet, das Tier abzuſondern und binnen 24 Stunden der Polizeibehörde Anzeige zu machen, welche dann alles Weitere anordnet. Für Tiere, welche nach polizeilicher Anordnung getötet werden, wird Entſchädigung geleiſtet; bei Rotz ¾, bei Lungenſeuche ¼ des Wertes von den Pro⸗ vinzialverbänden(in Heſſen⸗Naſſau von den Kommunalverbänden,, welche dieſe Beträge auf die Beſitzer verteilen; ſonſt der volle Wert vom Staate, bei der Rinderpeſt vom Reiche ſelbſt. Jedoch wird keine Entſchädigung gezahlt, wenn der Beſitzer die Anzeigepflicht vernachläſſigt oder die vorgeſchriebene Abſonderung nicht durchgeführt oder die polizeilich angeordneten Schutzmaßregeln nicht befolgt hat.

b. Zur Pflege unſerer Wohlfahrt fördert das Reich

d. die Arbeit und zwar

]) die Produktion.

1) Die Land⸗ und Forſtwirtſchaft, den Bergbau und die Gewerbe fördert das Reich

A) im Reiche ſelbſt

a) durch Schutzzölle auf Getreide, Hülſenfrüchte, Mehl, Hle, Obſt, Vieh, Schmalz und Fleiſch, Butter, Käſe, Eier, auf Bau⸗ und Nutzholz, auf Eiſen und Eiſenwaren, Ma⸗ ſchinen und Fahrzeuge, Ton⸗ und Glaswaren, Schnitzwaren, Leder und Lederwaren, Baum wollengarn und Baumwollenwaren, Wollengarn und Wollenwaren, Seidenzwirn und Seiden waren, Leinengarn und Leinenwaren. Ohne dieſe Zölle würde eine Anzahl von Betrieben in Deutſchland nicht mehr rentabel ſein und daher eingehen.

b) Ferner fördert das Reich den Abſatz deutſcher Produkte im Auslande durch Han⸗ delsverträge mit fremden Staaten, durch welche dieſe ſich verpflichten, die Einfuhr deutſcher Produkte nicht durch Einfuhrverbote oder übermäßige Zölle zu hindern oder durch ungleiche Zölle die Induſtrie anderer Staaten mehr zu begünſtigen als die unſrige.

B) Außerdem hat das Reich in Afrika und Auſtralien ausgedehnte Schutzgebiete erworben, in welchen wir Produkte, die Deutſchland nicht hervorbringt(Kaffee, Kakao, Baum⸗ wolle und die feineren Tabakſorten), und die wir deshalb von fremden Völkern kaufen muß⸗ ten, ſelbſt erzeugen können, und in welchen daher Kapitalien und Arbeitskräfte, die daheim überflüſſig ſind, eine lohnende Verwertung finden können. Auch können dieſe Länder ſpäter ſichere Abſatzgebiete für die deutſche Induſtrie werden, während der Abſatz in fremden Staaten von dem ben Willen dieſer abhängig iſt und, ſobald dieſelben eine eigene Induſtrie entwickeln, zurückgeht.

2) Das Reich unterſtützt auch wiſſenſchaftliche Unternehmungen und unterhält insbeſon⸗ dere eine phyſikaliſch⸗techniſche Reichsanſtalt.

Ih) Ganz beſonders aber iſt das Reich auf dem Gebiete des Transportweſens tätig.

1) An eigenen Transportanſtalten betreibt das Reich das Poſt⸗ und Telegraphenweſen; nur in Bayern und Württemberg iſt dies Staatsſache.

A) Das Reich nebſt Bayern und Württemberg unterhält über 37 000 Poſtanſtalten, bei welchen jährlich über 3300 Millionen Briefſendungen, 180 Millionen Packete ohne Wert⸗ angabe und 12 ½ Millionen Briefe, Kiſtchen und Packete mit Wertangabe im Betrage von mehr als 18 000 Millionen Mark, ferner Nachnahme⸗Sendungen im Betrage von 550 Mil⸗ lionen Mark, Poſtaufträge im Betrage von 700 Millionen Mark, Poſtanweiſungen im Be⸗ trage von 9000 Millionen Mark eingehen, und Poſtanweiſungen im Betrage von 9000