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V 555= CDE 352, also K 555= EFG 352 V 560 556= FG 376 556= HA 376 561
GI 376 A, also K 560= AB 376 C BCD 352„ 561= DEF 352
MA!
557= HAB352„ 557= B0D 352 562 E376„ 562=(376 558=(376„ 558= E376 563= FGH 352„ 563= HAB352 C 559= DEEF52„ 559= FGH 3⁵²
Aus dieser Tabelle ergiebt sich folgendes:
1) Das neue Amtsneujahr Id. Mart. ist entweder V 532 oder spätestens V 533, wahrschein- lich also gleich bei seiner Einführung ¹) rechtlich fixiert worden.
2) Damit wurde die prodigiose Furcht vor dem A-Neujahr von dem Kalenderneujahr auf das Amtsneujahr übertragen und der Extra-Schalttag von 533 ab demgemäfs gehandhabt.
3) Dadurch, dafs der alte Aberglaube diese neue Form annahm, haben die Jahre 533— 563, in welche nach der alten Weise nur 5 Extra-Schalttage(nämlich 536, 539, 546, 556 und 559) gefallen sein würden, deren 6(533, 540, 543, 550, 560, 563) erhalten. Damit ist der ver- miſste 33. Extra-Schalttag ermittelt.
4) War K 563= HAB 352 C, d. h. der letzte Tag dieses Jahres C, so war Cal. Mart. K 564= ĩ D, wie die Rückrechnung vom 1. Jan. 45 v. Chr.= G erfordert.
Damit sind wir am Ziele.
Die Cal. Mart. K 355 und K 564 sind durch die Sonnenfinsternisse dieser beiden Jahre bestimmt, mit einer Sicherheit, welche, da noch die Datengleichungen für beide Finsternisse in Zweifel gezogen werden konnten ²), bisher keine absolute war. Sie ist es jetzt, nachdem ich die Verbindung zwischen diesen beiden Zeitpunkten hergestellt habe. Mit eben derselben Sicherheit sind, auf Grund der beiden Tabellen S. 10 und 11 f., nunmehr sämtliche altrömische Data, welche zwischen beiden Punkten liegen, in julianische zu verwandeln.
Bevor ich indes daran gehe, diese Frucht der vorstehenden Untersuchungen einzubringen, will ich noch etwas nachholen.
In der Nachricht des Macrobius, von welcher wir ausgingen(S. 3), ist gesagt: nundinae vel primis calendis vel nonis omnibus cavebant. Soweit sie alle Nonen betrifft, haben wir sie mit Mommsen verwerfen müssen(S. 4). Jetzt sehen wir, daſs auch die Nonen nicht ganz aus der Luft gegriffen sind: wenn nämlich die nundinae von den Iden des März fernbleiben mufsten, so mufsten sie es auch von den Nonen des März, welche eine Stägige Woche vor jenen liegen. Zählte man also die Wochentage von den Kalenden an, um zu finden, welcher auf die Iden fiele, so brauchte man sich mit dieser Zählung nicht bis zu den Iden zu bemühen, sondern konnte schon bei den Nonen aufhören, und so formulierte man schliefslich die sacrale Vorschrift abkürzungsweise ganz gut dahin, dafs der Nundinaltag die Nonen des März vermeiden müsse.
Als dann statt der Id. Mart. die Cal. Jan. Amtsneujahr geworden waren(V 601), wurde
Sinn und Grund dieser Bestimmung unverständlich, und so kamen Spätere dazu, an Stelle von
nonis Martiis zu setzen nonis omnibus. Bald fand sich auch ein gelehrter Narr, welcher dafür die schöne Begründung aus der Geschichte des Servius Tullius gab, die wir bei Macrobius lesen. Ja auch der noch gröfsere Narr blieb nicht aus, welcher es schliefslich unternahm, diesen an- geblich uralten Brauch, die nundinae von allen Nonen fern zu halten, in allerneueste Praxis zu übersetzen. Es war der Kaiser Claudius.
Dio erzählt(LX, 24) zu V 797= 44 n. Chr.: rs*νν ⅜eοe τνννν ι τνναεννεέα 7uιεςοαέν dyo- udri ec ereuανπιμέα̈αe 12Oνν ꝙruνν ννεκᷣενααα μέεενεεαασνάι να τοοτο ud ε‿ore noAdnd y„εro ³). Der 1. Jan. 44 n. Chr. ist= t 182 625+ 10. 1461+ 3.365+ 1= 198 331= E, also Non. Jan. A und ebenso auch Non. Iun. und Non. Iul. desselben Jahres. Man wird also wohl nicht fehl gehen, wenn man annimmt, daſs Claudius dieser Nonen wegen, da an dem Jahre seit der Reform des
¹) Dasselbe vermutet Mommsen, Röm. Staatsrecht I²(1876), S. 578 f. ²) Vgl. oben S. 1, Anm. 1 und 2. ²) Vgl. oben S. 4, Anm. 2.


