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Regelmäſsigkeit der decemviralen Schaltung ein Ende machte, und den Pontifices anheimstellte, fortan Gemein- und Schaltjahre nach Gutdünken wechseln zu lassen. Man könnte nun annehmen, dafs bei dieser Gelegenheit das Jahr K 563 aus irgend einem uns unbekannten Grunde einen auſfserordentlichen Schalttag erhalten habe. Allein diese Auskunft ist zu billig, um wertvoll zu sein, und wir werden daher gut thun, uns nach einer anderen umzusehen, welche mehr als eine vage Möglichkeit bietet.
Wir haben bisher zur Vereinfachung unserer Untersuchung über den Extra-Schalttag uns auf die Beziehungen desselben zum Kalenderneujahr beschränkt, und niemand wird dies tadeln können, da es überall notwendig ist, die Erscheinungen zu isolieren, welche man studieren will. Diese Beschränkung müssen wir jetzt aufgeben.
Dio erzühlt(XL, 47), nachdem er berichtet hat, dals am Ende von V 701 keine Wahlen zu Stande gekommen waren, zu V702: zdâx 1o⁴τον obe 1e dννο ονοντν ε, zl H d*νοο⁶ ¹ d¹ rcν eeyea de*—⁶αμεςνν νονοαμεν 2o rf vi 105 Tarouο⁵ν»oue⸗te ¹). α⁴⁴ rodνr6 1e ατο*ςσ, Gd dr dnrd rud‿τοιμματο οσννν α ε T60ατο+ ſεν⅔eμ⁵νον, ε*οσυειι, νκα Ii etc. (es folgen andere Prodigien). Hieraus folgt, dals, bevor durch Cäsar Kalenderneujahr und Amts- neujahr identisch wurden, nicht das Kalenderneujahr, sondern das Amtsneujahr der Tag war, von welchem man die nundinae fern zu halten pfegte.
Es fragt sich nun, seit wann das der Fall gewesen ist.
Offenbar nicht, so lange man noch kein festes Amtsneujahr hatte, also nicht, bevor die Id. Mart. Antrittstag der Consuln wurden. Dies geschah mit V 532(1d. Mart. K 532), und schon V 537 erscheint dieser Termin als ein rechtlich feststehender ²). Bei dem Jahre 532 also müssen wir mit unserer Untersuchung einsetzen.
Da K 532= FG 376, so waren die Id. Mart. dieses Jahres= D. Folgte nun nach der bis dahin geltenden Regel K 533= HAB 352, so waren die Id. Mart. 533= F, und, wenn weiter K 534= C 376, die Id. Mart. 534= A. Sollte dies vermieden werden, so mulste K 533 den Extra-Schalttag erhalten, also werden= HAB 352 C.
Bezeichnen wir nun wie bisher die Kalenderjahre mit K(Neujahr Cal. Mart.) und die entsprechenden Amts-(Consulats-)jahre nach varronischer Zählung mit V(Neujahr Id. Mart.), so haben wir unsere oben(S. 10) abgebrochene Tabelle so fortzuführen: 3
V533= FGII 352 A, also K 533= HAB 352 V544= B0 376, also K 544= DE 376
534- B376„ 534- D 376 545= DEF52„ 545= FGH 352 535= CDE 352„ 535= EFG 3⁵² 546- 6376„ 546= A 376 536= FG 376„ 536= HA 376 547= HAB352„ 547= B0D 352 537= HAB 352„ 537= B0D 352 548=(D 376„ 548= EF 376 538=- 6376„ 538— E376 549= EFG352„ 549= GHA 352 539= DEE352„ 539= FGIHI 352 550= H376 A4„ 550= B 376 C 540= GH376 A„ 540- AB 376 0 551= B0D 352„ 551= DEF 352 541= B0D 352„ 541= DEF 352 552= EFS76„ 552= GH 376 542= E376„ 542= G 376 553= GHA 352„ 553= ABO 352 543= FGH 352 A„ 543= HAB 352 0] 554= B 376„ 554= D 376
¹) Mommsen, Chronol.²§. 286 Anm., versteht(ebenso wie Lepsius) die Worte Dios so, daſs dieser Fall„durch die Verzögerung der Magistratswahlen für 702 bis in den dritten Monat dieses Jahres selbst veranlaſst worden sei“, und fügt hinzu:„Allein das ist, so wie er es sagt, sinnlos; denn um zu verhüten, daſs der 1. Jan. 702 auf A traf, mufste man den Kalender nicht des J. 702, sondern den des J. 701 ver- ändern, und in diesem war der Staat ja keineswegs herrenlos.“ Dies benutzt Mommsen dann, um die ganze Nachricht zu verwerfen. Mir scheint es doch fraglich, ob das zdæ rourou gerade auf den ganzen Satz bis woy bezogen werden mufs, und nicht vielleicht Plols auf die Worte odure r do voνστννν συσναέμερE.-n Wenn aber auch, und wenn es also wirklich hier Dio begegnet wäre,„einen ganz unmöglichen Kausalnexus zu ersinnen“(Mommsen), so wäre doch immer nur dieser falsch und nicht auch die T atsachen, welche der Schriftsteller in falschen Kausalnexus gebracht hat. Mehr aber, als die Thatsache, dafs das Zusammenfallen der nundinae mit Cal. Jan. V 702 den Zeitgenossen für ein Prodigium galt, brauche ich für meine Be- weisführung nicht.
²) Mommsen, Chronol.² S. 102, 103.
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