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Kürzer sagt Sueton(Aug. 31): Annum à D. Julio ordinatum, sed postea negligentia con- turbatum atque confusum rursus ad pristinam rationem redegit; in cuius ordinatione Seatilem mensem e suo nomine nuncupavwit. Diese Umnennung des Sextilis setzen Censorinus(22, 16) und Dio(LV, 6) in V 746(8 v. Chr.).
Dies erklärt Ideler ¹) so:„Cäsars Wille war, dass peracto quadriennii circuitu, wie Cen- sorinus, oder quinto quoque incipiente anno, wie Macrobius sich ausdrückt, das Bissextum ein- geführt werden sollte. Um dieser Regel vom Anfange an ihre Gültigkeit zu geben, scheint er gleich das erste Jahr seiner neuen Zeitrechnung, oder, wie die Römer sagten, das erste julianische Jahr— a. u. 709, v. Chr. 45— zum Schaltjahr gemacht zu haben. In seinem Kalenderedikt, stand vermuthlich, wie beim Suetonius, das zweideutige quarto quoque anno, und das gab dann zu dem Miſsgriffe Anlafs... Man sieht, die Pontifices, von niemand controlirt(Cäsar war gleich im zweiten julianischen Jahr ermordet worden), machten die Jahre 712, 715, 718, 721, 724, 727, 730, 733, 736, 739, 742 und 745 zu Schaltjahren, statt dass es die Jahre 713, 717, 721, 725, 729, 733, 737, 741 und 745 hätten sein sollen. Im Jahre 745 wurde also zum zwölftenmahl eingeschaltet, da es erst(die von Cäsar selbst gleich anfangs gemachte Einschaltung nicht gerechnet) zum neuntenmahl hätte geschehen müssen. August gebot nun im Jahre 746 zwölf Jahre ohne Ein- schaltung hingehen zu lassen, d. i. drei Schaltjahre, nämlich 749, 753 und 757 in Gemein- jahre zu verwandeln. Erst das Jahr 761 d. St. oder 8 n. Chr. wurde wieder ein Schaltjahr, und von diesem Zeitpunkte an bis auf unsere Tage hat der julianische Kalender... keine Störung weiter erlitten.“
Mit dieser Interpretation stimmen, so viel ich sehe, alle Neueren, insbesondere Mommsen, im wesentlichen überein ²); nur daſs Lepsius leugnet, daſs schon V 709 ein Schaltjahr gewesen sei.
Ich meinerseits halte sie für durchweg irrig. Warum, wird sich zeigen, wenn ich im Folgenden zunächst auf den Streit. eingehe, welcher zwischen Lepsius und Mommsen über den letzterwähnten Punkt geführt worden ist ³), wobei ich die letzte zusammenfassende Darlegung Mommsens zum Leitfaden nehme.
Mommsen will(röm. Chronol.² S. 282 fl.)„die Beweise dafür zusammenstellen, dals das Jahr 709 in der That 366tägig gewesen ist“.
„1) Ausdrücklich als Bissextiljahr ist das fragliche Jahr bezeugt bei den Chronographen von 354; und es wird dies Zeugnis auch dadurch in seinem Werte kaum geschwächt, daſs in diesen Fasten die normale julianische Schaltung für die julianische und vorjulianische Zeit antecipierend durchgeführt ist.“—„Dies Zeugnis“ hat für V 709 gerade so viel Wert wie z. B. für V 717, 721, 729, 733, 741, 745, nämlich gar keinen.
„2) Zu dieser Annahme pafst auch der Bericht über die julianischen Nundinalbuchstaben. Das Jahr 715 würde, wenn nicht in dem Jahre vorher eine Kalenderänderung stattgefunden hätte, mit dem Nundinalbuchstaben A begonnen haben ⁴); demnach fing das Jahr
714, Gemeinjahr, mit dem Buchstaben D,
713, Gemeinjahr, mit dem Buchstaben G,
712, Schaltjahr, mit dem Buchstaben A,
711, Gemeinjahr, mit D,
710, Gemeinjahr, mit G, folglich 709, wenn es Gemeinjahr war, mit dem Buchstaben A an.“— In einer Anmerkung gesteht Mommsen selbst zu:„Allerdings gestatten die Worte des Schriftstellers(Dio) die Einschaltung sowohl in 713 als in 714 zu legen.“ Sie gestatten das Erstere nicht nur, sondern unbefangen interpretiert, wie von Lepsius und Huschke ⁵), erfordern sie es. Damit tritt der Fall ein, welchen
¹) II, S. 130— 132. 1
Auch Böckh, Über die vierjährigen Sonnenkreise der Alten(Berlin, 1863) S. 340— 378.— Huschke (S. 125— 132) weicht von Ideler darin ab, daſs er den Grund des Irrtums nicht in dem Miſsverständnis des Pontifices, sondern in einem Fehler Cäsars sucht, welcher mit dem Anfange des Jahres V 709 das„natür- liche Jahr“,„das ursprüngliche Jahr des Numa“ um einen Tag verfehlt habe! Es genügt wohl, diese Hypothese einfach zu notieren..—
³) Monatsberichte der Berliner Akad. 1858, S. 451 fl.(Lepsius), S. 498 ff. Mommsen), S. 531 ff.(Lepsius).
⁴) Dio XLVIII, 33; s. oben S. 4, Anm. 1
⁵) S. 293, Anm. 195.—


