— 8—
zu 24 alb. gerechnet, so wäre also sess alde thornoss= 12 alb., 1 thornos= 2 alb., was mit der obigen Berechnung stimmt.
Es ist unzweifelhaft, dass Turnos eine Münze gewesen ist(cf. codex Nassoicus Nr. 2741„acht alte conyncsturnosen der munzen des conyncs von Francrich“), allein später hat Turnos die Bedeutung eines bestimmten Anteils am Zoll bekommen.—
Um einen Begriff von dem Ertrag des Zolles zu geben, führt Professor Menzel folgeede Notiz an:„item mein herr von Menntz ist in hoffnung es sullen iczund am czoll doselbst die acht tausent gulden par vorhanden sein“. Was die Beamten anbetrifft, so findet sich zunächst der Zollschreiber, dann der Beseher und Nachgänger ausser den Wächtern, Knechten etc. Die Wohnung der Beamten war im Schloss Lahnstein(wohl durch eine Verwechselung mit Mainz im Rheinischen Antiquar und bei Lotz— Schneider irrtümlich als Martinsburg bezeichnet, urkundlich fand ich nur„Schloss Lahnstein“); noch heute ladet die gut erhaltene Burg den Geschichtsfreund zum Besuche ein, das jetzt dort befindliche Hauptsteueramt erinnert noch an die frühere Bedeutung.
1324 am 9. Januar verlieh König Ludwig der Bayer auf Fürbitten des Erzbischofs Mathias an Oberlahnstein dieselben Stadtrechte, wie sie Frankfurt genoss, dergestalt dass es Gemein derechte, Gericht, Markt, überhaupt Freiheit haben solle wie diese Stadt. Infolge dessen wurde dann auch Lahnstein mit festen Mauern umgeben, der Uberlieferung nach wäre in 50 Jahren der Mauerbau vollendet worden, und diese Angabe mag ungefähr stimmen. Den Abschluss der Befestigung im Südosten(im Südwesten deckte das Schloss) bildet der gewaltige Turm, welchen ich in einer Notiz als„Winspergstorn“ bezeichnet fand. Der Namen erinnert an den Kurfürsten Konrad von Weinsberg, der 1396 starb, vollendet wurde der Turm unter Johann II. von Nassau 1411. Es schliesst das Gesagte aber nicht aus, dass nicht Lahnstein vorher schon befestigt gewesen sei. In einer aus dem Jahr 1258 stammenden Urkunde wird ein Weinberg im oberen Teile der Stadt neben dem Wall erwähnt(vinea sita in parte superiore oppidi iuxta vallum in semita monachorum), das Einlagern von Burgmannen, dessen öfter Erwähnung geschieht, beziehe ich allerdings ledig- lich auf das Schloss, das bedeutend älter ist.
1331 befanden sich Kurfürst Balduin von Trier(derselbe war damals zugleich Administrator des Mainzer Bistums) und Heinrich von Köln mit vielen Rittern in Lahnstein, um in einer Fehde zwischen den Rittern mit den roten Armeln und denen mit den weissen Armeln die Sühne zu vollziehen; zu den ersteren gehörte namentlich Gerhard von Landskron (Vater und Sohn) und Graf Johann von Rheineck, zu den letzteren Simon von Kempenich und Johann von Eltz. Es war eine der wüstesten Fehden, welche hier ihren Ausgang fand.
1332 wird der Pfarrkirche zu Oberlahnstein(ecclesiam parochialem) und der Kapelle St. Martin und St. Ulrich auf Lahneck(capellam hospitalem s. Martini ac Uqdalrici castri Lanecke) ein vierzigtägiger Ablass gewährt, diese Indulgenz bestätigt Balduin. Die Kapelle auf Lahneck wird sonst immer nur als Ulrichskapelle bezeichnet, so namentlich bei der eigentlichen Gründung und Dotierung(1386, 1389, 1410), Erzbischof Adolf I. erklärt 1386 nachdrücklich, einige seiner Vorgänger hätten beabsichtigt, eine Kapelle zu Ehren der Jungfrau Maria, aller Heiligen und besonders des heiligen Ulrich zu stiften(in honorem omnipotentis dei beate Marie virginis eius genitricis omniumque sanctorum et specialiter sancti Udalrici episcopi), wären aber vor der Ausführung verstorben. Die Erwähnung der obengenannten Kapelle ist also entschieden verfrüht; ich vermute ferner, dass vielleicht durch einen Schreibfehler der Zusatz Martini zu capellam gekommen, statt zu ecclesiam parochialem, oder dass Marie einzusetzen sei statt Martini. Hospitalkirche war die St. Jacobi.
1338 weilte Ludwig der Bayer in unserer Stadt: Urkunden Ludwigs vom 15. Juli (für Heinrich III. von Mainz), vom 16.(für Balduin von Trier) und vom 18.(für Walram von Köln) sind sämtlich von Oberlahnstein datiert. Dazwischen fällt der Beschluss der Kurfürsten zu Rhense vom 16. Juli, nach welchem die Wahl des deutschen Königs unab- hängig sein solle von jedem fremden Einfluss, namentlich vom päpstlichen(obwohl der


