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Die Aufnahme in Sexta geschieht vorschriftsmässig nicht vor vollendetem 9. Lebens- jahre. Für die Aufnahme müssen durch eine Prüfung folgende Vorkenntnisse nachgewiesen werden.. 1) Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift;
2) Kenntnis der Redeteile;
3) Eine leserliche und reinliche Handschrift;
4) Fertigkeit, Diktiertes in deutscher und lateinischer Schrift ohne gröbere orthographische Fehler nicht zu langsam nachzuschreiben;
5) Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen;
6) Einige Kenntnis der biblischen Geschichte.
Abmeldungen von Schülern müssen vor Beginn des neuen Quartals erfolgen, widrigenfalls nach der Schulordnung das Schulgeld auch für dieses zu entrichten ist.
Abgehende Schüler haben sich bei ihren Lehrern persönlich zu verabschieden.
Die Eltern auswärtiger Schüler sind verpflichtet, für die häusliche Aufsicht(sog. Pension), in welche sie ihre Söhne zu geben beabsichtigen, die ausdrückliche Genehmigung des Rektors einzuholen. Auch darf später ohne vorherige Zustimmung desselben die Wohnung nicht gewechselt werden.
Oberlahnstein, im März 1890.
Der Rektor: Dr. Widmann.


