VII. Mitteilungen an die Schüler und an deren Eltern.
Ordnung der öffentlichen Prüfung:
VI: 8— 8 ¾ Kerstgens: Deutsch. Hermes: Geographie.
V: 8 ¾— 9 ½ Zülch: Deutsch. Strunk: Naturbeschreibung.
IV: 9 ½— 10 ¼ Hiecke: Mathematik. Kerstgens: Latein.
III2: 10 ¼— 10 ¼¼ Caspari: Mathematik.
IIIi: 10 9¾l— 11 ¼l Werle: Französisch.
II: 11 ¼l— 12 Widmann: Geschichte.
Darauf erfolgt durch die Klassenlehrer die Austeilung der Zeugnisse und die Bekanntmachung der Versetzungen.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 14. April, morgens 7 Uhr.
Den Schülern wird der Stundenplan diktiert. Darauf findet die Prüfung der neu angemeldeten Schüler statt.
Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete am 12. und 13. April in den Vormittags- stunden auf seinem Amtszimmer entgegen.
Mitzubringen sind: 1) Das Abgangszeugnis von der zuletzt besuchten Anstalt. 2) Der Impfschein; bei Schülern, welche das 12. Lebensjahr überschritten haben, der Revaccinationsschein. 3) Der Geburtsschein.
3*


