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Wein, der Lahnsteiner muss also nicht so übel gewesen sein), tritt mit dem Jahr 1220(1219) ein neuer Erwerbszweig hinzu, nämlich der Bergbau, namentlich auf Silbererz. Kaiser Friedrich II. verleiht dem Erzbischof Siegfried von Mainz das Recht, in Tiefenthal bei Lahnstein Silber zu graben(quod montem diefendal prope Logenstein, cuius fundus proprietas est ecclesie Maguntine, in quo argenti fossio est reperta etc.). In Tiefenthal sehe ich das heutige Friedrichssegen, im Volksmunde„Kölsche Löcher“ genannt. Da nach einer Notiz das Bergwerk Tiefenthal zeitweise im Besitze des Kurfürsten von Köln war, so ist die Annahme wohl richtig.
Eine grosse Bedeutung gewann Oberlahnstsin dadurch, dass der sogenannte Friedezoll von Boppard hierher verlegt wurde. Die Fürsten und Herren rissen allmählich die Königs- rechte an sich; so erhob auch der Kurfürst von Mainz schon, ehe ihm dieses Recht von Kaiser und Reich verliehen wurde, einen Zoll hier in Oberlahnstein. Denn in einem am 16. Januar 1245 auf Schloss Lahneck erteilten Erlass befiehlt er seinen am Rhein angestellten Beamten, dass sie die Güter des deutschen Ordens zu Koblenz zollfrei durchgehen lassen sollten. Diese Zölle wurden ein gewaltiges Hemmnis für den Handel, namentlich war der Druck hier am Mittelrhein, wo viele Herren sich in den territorialen Besitz teilten, kaum zu ertragen: mit Recht konnte man sagen:„Auf jeder Staude ein Zoll!“ Und wollte der Kaufmann durch Umladen der Waren auf dem Landwege diese Raubnester vermeiden, so kam er aus dem Regen in die Traufe, da in den Seitenthälern des Rheines(namentlich an der Mosel) viele Burgen als„Wehrzölle“ angelegt waren. Als Kaiser Albrecht I. in seinem Kampf gegen die rheinischen Kurfürsten alle Zölle aufhob— ein nicht ungeschickter diplomatischer Schachzug—, herrschte grosser Jubel in den rheinischen Städten, und die Wiener, welche eine solche Liberalität ihres harten Herrn nicht begreifen konnten, ver- wunderten sich schier darob. König Adolf musste 1292 seinem Vetter Gerhard II. von Mainz die Vogtei in Oberlahnstein(advocaciam in Loynstein) übertragen und versprechen, dass der Bopparder Zoll(theloneum illud Bopardiense, quod fridezol vulgariter appellatur) der Mainzer Kirche gehören und nach Lahnstein verlegt werden solle.(Statt theloneum steht auch pedagium, vectigal.) Dasselbe Zugeständnis in betreff des Zolles musste auch Albrecht I. bei seiner Thronbesteigung dem Kurfürsten machen, da die zugesagte Verlegung unter seinem Vorgänger nicht erfolgt war. Interessant sind die noch erhaltenen, im codex Nassoicus abgedruckten Willebriefe des Herzogs Albrecht von Sachsen und des Markgrafen Otto von Brandenburg: ein Beweis für die Wichtigkeit der Sache. Wie Albrecht I. 1301 dem Kurfürsten den Zoll entrissen, ist oben gezeigt worden, im Friedensschluss 1302 musste Gerhard auf den Zoll verzichten und ausser anderen Plätzen auch Lahnstein und Lahneck dem Köuig zur Garantie des Friedens einräumen. Es scheint, dass die Mainzer Erzbischöfe alles anstrengten, um den Zoll wieder in ihre Hand zu bekommen, dass sie sogar die Hilfe des Papstes anriefen; denn im Jahr 1307 bestätigt Papst Clemens V. dem Erzbischof Peter den Besitz des Zolles zu Lahnstein. Welche Antwort Albrecht auf diesen Eingriff in seine Rechte gegeben habe, ist mir nicht bekannt. Kaiser Heinrich VII. setzte 1309 den Erzbischof Peter wieder in Besitz des Zolles, der codex Nassoicus bringt auch hierzu die Willebriefe der Kurfürsten: des Erzbischofs Heinrich II. von Köln, des Kurfürsten Rudolf von der Pfalz und des Markgrafen Waldemar von Brandenburg. So musste auch Ludwig der Bayer 1314 dem Beispiel seines Vorgängers folgen, Peter versteht sich aber 1318 zu der Erklärung, dass er an dem neu zu errichtenden kaiserlichen Zoll zu Lahnstein keinen Anteil haben wolle, unbeschadet seines bisher bestehenden Rechtes. Ludwig erklärte dagegen, er wolle, gezwungen durch die Notwendigkeit, den Zoll zu erheben, kein weiteres Recht daraus herleiten. Jedoch muss der Zoll noch 1338 und später bestanden haben, da Ludwig in diesem Jahr dem Erzbischof Heinrich III. einen grossen Turnosen auf den Zoll zu Lahnstein überweist. Auch hatte noch im Jahre 1354 Kuno von Falkenstein zwei ihm von Ludwig dem Bayer verschriebene grosse Turnosen auf die Zölle von Ehrenfels und Lahnstein, ebenso hatte ein Westerburger einen Turnosen zu Lahnstein vom Reich. Karl IV. verschrieb zwei Mainzer Domherren einen


