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gehende Satz den Gedanken enthielte:„Am sichersten wäre es gewesen, wenn ich das Urteil des Livius einfach zu meinem eigenen gemacht hätte“, oder wenn der Anfang von§ 40 den Gedanken brächte:„Ich muss mein Urteil etwas ausführlicher darlegen.“— Auf diesen Punkt komme ich unten zurück(S. 21).
Um einen besseren Zusammenhang herzustellen, sind verschiedene Vermutungen gemacht (edd. vet.: non est tamen... Spalding: sed non est... Osann: at non est...). Dann müsste der§ 36 so gefasst werden:„Es wäre also am sichersten jene Kürze gewesen, welche Livius anwendet in seiner Vorschrift:„Lies Demosthenes und Cicero und die anderen nach Massgabe ihrer Khnlichkeit mit diesen.“ Daran schlösse sich dann als Gegensatz:„sed non est etc.“ Ich bemerke auch hier, dass die„brevitas tutissima“ die Hauptsache bei der Erwähnung des Urteils von Livius ist, dass die „brevitas“ als das bezeichnende Merkmal besonders hervortritt. Ist nun zu dieser brevitas oder zu der Absicht sich bei der Unmöglichkeit der Besprechung der einzelnen Schriftsteller mit solcher brevitas zu begnügen das in§ 40 Gesagte ein Gegensatz? Die„summa iudicii“ konnte doch unbeschadet der für gut befundenen brevitas angeführt werden. Nur die„summa judicii“ zu erwähnen, das halte ich für zusammenfallend mit der„brevitas“.
Oder soll nicht die brevitas bei dem Urteil des Livius die Hauptsache sein, sondern soll § 39 enthalten, was der Anfang von§ 40 voraussetzt, die Erwähnung der Vorschrift des Livius als erste Antwort auf die Frage, qui sint legendi? Dann hätten wir eine nachdrückliche Gegenüber- stellung der Urteile des Livius und des Quintilian in Bezug auf den Inhalt(vgl. Osann: auctor significat suam se jam sententiam Livii judicio ex adverso positurum esse). Und was kommt dabei her- aus? Livius hat den Demosthenes und Cicero in erster Reihe empfohlen, die Wichtigkeit der andern soll an dem Grade ihrer Demosthenes- oder Ciceroähnlichkeit gemessen werden. Dem gegenüber sagt Quintilian jenem, welcher wissen will, wen er lesen soll:„Lies getrost alle, alle Alten, alle Neuen. Aus allen kannst du Nutzen ziehen. Und wenn du schon ein Buch treffen solltest, das nutz- los ist, so wirst du das bald merken und es fortlegen. Freilich taugt nicht alles, was für irgend eine Seite des Wissens nützt, sofort für den Zweck, den du im Auge hast.“ Was weiss denn nun der Jünger der Beredsamkeit? Hätte er nicht dem Quintilian gern diese„summa judicii“ als Ant- wort auf die Frage nach dem besten Lesestoff erlassen? Wen er lesen soll und was er aus dem Gelesenen nehmen soll, weiss der Schüler jetzt so wenig wie im§ 37. Alle zu lesen wird ihm wohl unmöglich sein; alles zu nehmen als für seinen Zweck geeignet, davor ist er ja eben von Quintilian gewarnt. Und sollte, abgesehen von der Nutzlosigkeit einer solchen Antwort für den Ratlosen, Quintilian wirklich diesen Rat an die Stelle des von Livius angeführten setzen wollen? Der- selbe Quintilian sollte das thun, der nachher ja doch nur die„eminentissimi“ erwähnt und es den „Studiosi“ überlässt, nachdem sie diese gelesen, zu suchen,„qui sint his simillimi“, der durch diese Anlehnung an die Worte des Livius nachdrücklich darthut, wie sehr er dessen Urteil zu seiner Richtschnur gemacht hat, der X, 1, 20 sagt: diu non nisi optimus legendus? Und gegen welchen Punkt in dem Urteil des Livius ist es denn gerichtet, wenn Quintilian mit solchem Nachdruck sagt, dass keiner von den„veteres“, keiner von den„novi“ ganz zu verachten sei? Livius hatte doch als Richtschnur für die Auswahl solcher, deren Namen er nicht nannte, nur hingestellt„ut quisque est Demostheni et Ciceroni simillimus“, ohne innerhalb dieser Gruppe den Gegensatz von„veteres“ und„novi“ auch nur anzudeuten. Oder hiesse„Demosthenes et Cicero“ so viel wie„veteres“, und könnten demnach nur„veteres“ als„similes“ gedacht sein? Nein!„Demosthenes et Cicero“ sind „optimi“. Vgl. II, 5, 20. Livius sagt auch nicht:„Lies Demosthenes und Cicero und die, welche


