Aufsatz 
Lehrplan für den Unterricht im Französischen am Realgymnasium zu Cassel : in Gemeinschaft mit den Fachlehrern entworfen und dem Königlichen Provinzialschulkollegium eingereicht / von Wilhelm Wittich
Entstehung
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ihnen ahnlich sind, sondern dasut quisque.... simillimus umfasst als Richtschnur für die Reihenfolge des Lesens alle Schriftsteller. Selbst der dem Demosthenes und Cicero unähnlichste Schriftsteller darf nach diesem Urteil des Livius gelesen werden, nur soll er zuletzt, nach allen anderen, gelesen werden.

Dass ferner Quintilian, nachdem er erklärt hat, die einzelnen Schriftsteller könne er nicht durchsprechen, und nachdem er im Anschluss an diese Erklärung den Kern seiner Ansicht kurz bezeichnet hat, doch noch auf den sehr erwünschten Plan eingehen wird einzelne Schriftsteller hin- sichtlich ihrer Nützlichkeit für denqui confirmare facultatem dicendi vult zu besprechen, kann niemand ahnen. Aber Quintilian fährt fort, als sei es selbstverständlich, dass er noch über die einzelnen Schriftsteller reden wolle. Er schiebt diese Besprechung ja als eine, deren sofortige Erledigung man eigentlich erwarten könnte, auf mit den Worten:verum antequam de singulis etc. Und wer wären denn hier diesinguli? Doch nur die, deren Gesamtheit vorher als nützlich für das Lesen erwähnt war, d. h. alle Schriftsteller. Vgl. dazu§ 38.

Einen befriedigenden Zusammenhang könnte man den§§ 39 42 zuschreiben, wenn man diesen Gedankengang annähme:Eine Kürze, wie sie Livius angewandt hat, wäre am sichersten gewesen. Aber ich darf mich mit einem so kurzen Bescheide nicht zufriedengeben. Der Aus- zubildende, welchen ich im Auge habe, muss mehr lesen. Denn wohl jeder Schriftsteller wird etwas des Lesens und Lernens Wertes bieten u. s. w. Dagegen scheint mir zunächst zu sprechen, dass der für eine solche Auffassung der Wortepaucos enim etc. unentbehrliche Zwischengedanke (§. oben) nicht in den Wortennon est dissimulanda etc. enthalten ist. Ferner müsste dann mit Summa judicii der Inhalt der§§ 46 131 bezeichnet sein(enim in§ 40 wäre dann rein begründend). An eine derartige Besprechung von Einzelheiten wird man aber bei dem Ausdrucksumma judicii nicht denken, zumal dann nicht denken, wenn durch dasnostri quoque judicii diesesumma nachdrücklich einem Satz entgegengestellt wird, der in zwei Zeilen diesumma judicii des Livius enthielt. Wenn sodann Quintilian meinte sein Urteil deshalb dem des Livius gegenüberstellen zu müssen, weil dieses in seinem Umfange zu beschränkt sei, so musste er als eine Abweichung seines Urteils nicht nur hervorheben, dass er aus allen Zeiten Schriftsteller zum Lesen empfehle, sondern auch, dass er die verschiedenen Zweige der Litteratur berücksichtige. Letzteres geschieht durch die Anwendung des Wortesauctores in§ 40 nicht. Auch würde ich Anstoss nehmen an dem Satzsed non quidquid etc. in§ 42. Denn oben in§ 40 wird man bei dem Ausdruckquin judicium adhibentibus adlaturus sit utilitatis aliquid gar nicht veranlasst zu verstehenad aliquam partem scientiae, sondern der Leser muss dort denken, Quintilian meinead phrasin, de qua loquimur. Zudem scheint mir bei dem oben vorausgesetzten Gedankengang dasquoque in§ 40 nicht am Platze. Dazu kommt, dass, wie oben gesagt, der Ausdruckut quisque est Demostheni et Ciceroni simillimus in dem Urteil des Livius gar nicht eine solche Beschränkung auf einen engen Kreis von Schriftstellern zu enthalten braucht, wie sie Quintilian in§§ 40 42 bekämpft.

Wie schon erwähnt, ist ferner auffallend, dass Quintilian in§§ 40 41 so nachdrücklich die Alten den Neuen gegenüberstellt, dass er so entschieden behauptet, ohne Nutzen sei keiner, weder unter den Alten noch unter den Neuen. Man weiss nicht, gegen wen dieser Nachdruck gerichtet ist(vgl. besonders§ 41). Freilich in den§§ 4344 crfahren wir, dass einige Lobredner der Neuen die Alten ganz verachten und nur die Neuen gelesen wissen wollen, dass andere umgekehrt nur die Alten schätzen. Was in§§ 40 42 nicht begreiflich war, wäre damit erklärlich geworden, wenn nur irgendwie etwas von einem derartigen Zusammenhang vom Schriftsteller angedeutet,