Aufsatz 
Ein Beitrag zur Frage der Auswahl lateinischer Musterbeispiele
Entstehung
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der Accus. c. inf. Urteileals Gesagtes und Empfundenes!) enthält, dass dagegen ut ‚das abhängige Begehren!) ausdrückt, so sind die drei anderen mit sentire, scribere, respondere voll- ständig überflüssig. Dahin ‚gehören auch alle die Fälle der Syntax, die schon zum geistigen Eigentum des Sextaners oder Quintaners geworden sind, wie Ablativ auf die Frage womit? wodurch? wovon?, Ablativ auf die Frage wann? etc.

Endlich streiche man die Musterbeispiele zu denjenigen Regeln, die wegen der Mannigfaltigkeit der darin einbegriffenen Fälle doch nicht durch ein einziges Musterbeispiel veranschaulicht werden können, z. B. zu Ellendt-Seyffert $ 152, 2 und II, Ablativ mit ön bei legen, setzen ete.-und Akkusativ mit in bei ankommen etc.

Aber selbst die Zahl der notwendigen Musterbeispiele kann noch bedeutend verringert werden, wenn man möglichst solche Sätze wählt, die für mehrere Regeln verwendbar sind. Warum z. B. der Mustersatz zu Ellendt-Seyffert$ 195(Coniunet. potentialis): Quis dubitet, quin in virtute divitine sint, vielleicht in der Abänderung: Nemo dubitat, quin in virtute divitiae sint nicht zugleich zu gquin verwandt wird statt des für den Quartaner und Tertianer inhaltslosen Satzes: Non debet dubitari, quin fuerint ante Homerum poetlae, ist mir unerfindlich. Solcher Fälle giebt es sehr viele, wo ich für zwei und mehr Beispiele bei Ellent- Seyffert ein einziges gewählt habe, an dem alle die betreffenden Regeln veranschaulicht werden können.

Mit den letzten Ausführungen habe ich teilweise schon die Frage beantwortet, welche Eigenschaften ein Musterbeispiel haben soll. Bekanntlich stellen die Grammatiker je nach ihrem Standpunkt an dasselbe sehr verschiedene Anforderungen. Darnach soll es möglichst kurz, einfach, instruktiv und doch wieder für möglichst viele Fälle verwendbar sein; ferner geben die einen einem geläufigen, die andern einem bedeutenden Inhalt den Vorzug. Nach meiner Ansicht muss ein Musterbeispiel vor allen Dingen die Möglichkeit bieten, möglichst viele Fälle daran aufzuzeigen. Denn dann hat man doch wenigstens eine gewisse Gewähr, dass diese wenigen Musterbeispiele auch wirklich gelernt werden, während dies nach meiner Er- fahrung bei den kurzen, einfachen, instruktiven, aber infolgedessen auch viel zahlreicheren Sätzen viel fraglicher ist. Diese Forderung schliesst die Form der Phrase für den Mustersatz aus, weil diese gewöhnlich nur für einen Fall verwendbar ist. Auch sage ich mit der Verwendung der Phrase, dass die betreffende grammatische Erscheinung auch als Phrase erlernt werden kann, ein Musterbeispiel also unnötig ist. Demnächst scheint mir das wichtigste, dass der Mustersatz der Lektüre entnommen und inhaltlich bedeutungsvoll ist. Auch die Gegner dieser Forderung gestehen zu, dass solche der Lektüre entnommenen Beispiele den Vorteil besitzen,dass die Schüler sie gelesen haben und also mutmasslich verstehen.?) Ich gebe ja gern zu, dass für solche Sätze, die auch der Sekundaner noch wissen und ohne weiteres verstehen soll, der Wortlaut des Schriftstellers sehr oft nicht verwendbar ist. Aber warum solles uns dann nicht gestattet sein, durch Kürzung oder Abänderung die gewünschte Form herzustellen, wie es z. B. Ziemer in der von ihm bearbeiteten Grammatik von Gill- hausen öfter gethan hat?.°?) Sollte aber der Schriftsteller trotz Kürzung und Abänderung kein geeignetes Beispiel liefern, so bleibt obige Forderung des Anschlusses an die Lektüre doch inso- fern zu Recht bestehen, als die Sätze des Schriftstellers als Induktions- und Uebungsmaterial zu

1) Waldeck, a. a. O., S. 161 ff., Ders., Lat. Schulgramm.?, Halle 1897,$ 121. ) Waldeck, Lehrproben 50, 8. 12. ®) Gillhausen-Ziemer, Lat. Schulgramm. S. IV.