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sie in ihren Sehriftstellern finden. Als Beispiel führe ich den Konjunktiv in kausalen und konsekutiven Relativsätzen an, wo es häufig von dem Belieben des Sprechenden abhängt, den Indikativ oder den Konjunktiv zu setzen.(Gerstenecker a. a. 0., 26, 8. 31.)
Verwerfen demnach v. Kobilinski und Gerstenecker alle den lateinischen Sprachgebrauch einseitig beschränkenden Regeln, so will Heynacher!) diejenigen Fälle nur gelegent- lich bei der Lektüre behandelt wissen, die sich in Nepos, Caesar b. Gall, Sallust Catil. u. Iug., Cicero pro Roseio Am., de imp. Cn. Pomp., Cat. I—IV und Livius B. XXI—XXII gar nicht oder selten finden. Als Beispiele führe ich an: aus der Kasussyntax: fugit, fallit, praeterit, decet dedecet(Heynacher, Btr., S. 6), mihi nomen est(S. 10), interest, refert(S. 12), Ablat. pretii(S. 13); aus der Syntax des Verbums: Ab- weichungen der Consecutio temporum in Folgesätzen($. 28); non quod(quo)(S. 35), licet, quamvis, ut concessivum($S. 35).„Und nun bedenke man, welche Masse von Kraft und welche Ströme roter Tinte an die Vorführung, Einübung und Erhaltung dieser Rektionen gewandt werden.“(Dettweiler, a. a. O., S. 146.) An derselben Stelle ist schon sehr nachdrücklich auf die Bedeutung der Arbeiten Gersteneckers und Heynachers bingewiesen.”)
Es bedarf wobl keines besonderen Beweises, dass zu allen Fällen, die wegen ihrer möglichen Uebereinstimmung mit dem Deutschen(vergl. v. Kobilinski, Gerstenecker) oder ihrer Seltenheit(vergl. Heynacher) aus dem besonders einzuübenden Lehrstoff fortfallen, auch kein Musterbeispiel einzu- prägen ist. Wozu soll z. B. der Schüler zu dem Konjunktiv in kausalen und konsekutiven Relativsätzen einen Satz lernen, wenn der Indikativ kein Fehler ist, oder zu piget pudet etc., wenn sich im ganzen Nepos und Caesar(B. G.) paenitet und pudet nur viermal findet und ohne besondere Regel besser als Phrasen erlernt ‚werden?
Auf diese Weise wird der grammatische Memorierstoff bei Ellendt-Seyffert schon ganz bedeutend verringert. Er erfährt aber noch eine weitere Einschränkung, wenn man daraus die Musterbeispiele zu allen denjenigen Regeln ausscheidet, die sich für den Schüler wegen ihrer Uebereinstimmung mit dem Deutschen oder auf Grund seiner schon erworbenen grammatischen Kenntnisse von selbst verstehen, deren Krlernung, wie Waldeck®) sich ausdrückt,„ein Misstrauensvotum gegen den gesunden Menschenverstand“ des Schülers bedeuten würde, z. B. Ellendt-Seyffert$ 94, 3 man= 1 Prs. Plur.,$ 97, 3 Praedik. bei verschiedenen Personen des Subjekts,$ 101 Uebereinstimmung der Apposition mit ihrem Substantiv;$ 166 und A 1,$ 203, 2 A 3, Accusat. c. inf. und ut nach verba sentiendi und declarandi, wo wir vier verschiedene Mustersätze finden, von denen aber nur ein Beispiel zu persuadeo mit ut und Ace. e. inf, nötig ist. Denn hat der Schüler daran einmal begriffen, dass
1) Seine statistischen Angaben beruhen auf seinen eigenen Sammlungen, die für Caesar niedergelegt sind in seiner früheren Schrift:„Was ergiebt sich aus d. Sprachgebr. Caesars i. bell. Gall. für die Behandl. d. lat. Syntax i. d. Schule?“, Berl. 1886, sodann auf: Lupus, Bernh., D. Sprachgebr. des Corn. Nepos, Berl. 1876; Köhler, E., D. Sprachgebr. d.©. Nep. i. d. Kasussyntax, Gotha 1888; Koch-Georges, Vollst. Wörterbuch z. d. Lebens- beschreibungen d. C. Nep., Hannov. u. Leipz; Braun, Reinh., Beitr. z. Statistik des Sprachgebrauchs Sallusts i. Cat. u. Iug., Prgr. Düsseldorf 1885. Fügner, Frnz,, Livius XXI—-XXII m. Verweisungen auf Caesars bell. Gall., Berl. 1888. Merguet, Lexicon z. d. Reden des Cicero, Jena.
?) Auch Schiller hat in seinem Buche„Die einheitl. Gestaltung u. Vereinfachung des Gymnasialunterrichts“ S. 88 schon viele Stellen der damals noch umfänglicheren Grammatik von Ellendt-Seyffert der gelegentlichen Behandlung zugewiesen, weil„man es mit syntaktischen Observationen, Details, teilweise ganz seltener Art, zu thun‘“ habe, ohne indes dort den statistischen Beweis beizufügen.
®), A. Waldeck, Praktische Anleitung z. Unterr. i. d. lat. Gramm. Halle 1892, S. 123,
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