dass diese Arbeit bei den verehrten Fachgenossen eine wohlwollende Aufnahme findet als ein Versuch, zu der im Interesse der Lektüre so notwendigen Vereinfachung und Vereinheitlichung des grammatischen Unterrichts einen kleinen Beitrag zu liefern.
Ehe ich aber zum Gegenstand selbst übergehe, glaube ich einer Verwechslung vor- beugen zu müssen, die nach den Bestimmungen der Lehrpläne von 1892 leicht vorkommen kann. Diese sprechen nämlicb S. 21 und 25 von„möglichst aus der Lektüre ent- nommenen Mustersätzen oder Musterbeispielen“, die den Ausgangspunkt für die betreffende Regel bilden sollen, lassen es aber im Dunkeln, ob diese Sätze nur Induktions- oder Uebungsstoff für die jeweilige Regel darstellen oder für alle Klassen beibehalten werden sollen. Aus meinen früheren Ausführungen ergiebt sich von selbst, dass ich im folgenden bei dem Ausdruck„Mustersatz*“ oder „Musterbeispiel* immer die letztere Forderung im Auge habe. Induktions- und Uebungsbeispiele sind für alle Regeln notwendig, Musterbeispiele aber nur zu einer verhältnismässig kleinen Zahl, wie noch genauer nachgewiesen werden soll.') Deshalb heben auch viele Grammatiken die Muster- beispiele durch den Druck hervor, z. B. die im Grossherzogtum Hessen eingeführten von Bllendt- Seyffert-Fries und-Waldeck. Diejenigen, die es nicht thun, überlassen die nur mit Berücksichtigung des gesamten grammatischen Lehrstoffs zu treffende und deshalb für den jungen Lehrer sehr schwere Wahl dem Unterrichtenden.. Es wäre deshalb für die Zukunft äusserst wünschenswert, wenn jede Grammatik, wie z. B. die von Waldeck, im Anhang eine Zusammenstellung der einzu- prägenden Musterbeispiele brächte, aber mit besonderer Bezeichnung derjenigen, die für verschiedene Regeln benutzt werden können.
Vergleichen wir nun die am Ende der Arbeit stehende Beispielsammlung mit den Muster- sätzen bei Ellendt- Seyffert, so springen auf den ersten Blick folgende Verschiedenheiten in die Augen:
1) Die Zahl der Musterbeispiele ist bedeutend geringer als bei E.-S. (93 gegen 150).
2) Statt der E.-S’schen Sätze sind meistens andere gewählt worden.
DieseAbweichungen stützen sich einmal auf die unten genannten Arbeiten von G. v. Kobilinski?), Joh. Gerstenecker?) und Max Heynacher‘), sodann auf die Erwägung, dass ein Musterbeispiel unnötig ist zu allen den- jenigen Regeln, die sich für den Schüler von selbst verstehen oder eine solche Mannigfaltigkeit der Fälle in sich begreifen, dass diese besser einzeln als Phrasen gelernt werden, oder endlich durch ein schon früher gelerntes Bei- spiel veranschaulicht werden können.
Die Forderungen v. Kobilinskis und Gersteneckers kann man in den Satz zusammenfassen: Lass für den lateinischen Sprachgebrauch alle beengenden Vorschriften fallen, die mit den Schulschriftstellern im Widerspruche stehen! Oder: Verdamme nicht in den Arbeiten deiner Schüler als Germanismus, was
') H. J. Müller(Lat. Schulgramm. vornehmlich zu Ostermanns lat. Uebungsbüchern, 1898, S. 10) fordert eine ähnliche Unterscheidung für die Fassung der Regeln, je nachdem sie zum Auswendiglernen bestimmt sind oder die sprachliche Erscheinung nur erklären und zu sicherem Verständnis bringen sollen.
?)@. v. Kobilinski, Anz. v. Fr. Holzweissigs Lat. Schulgramm.(Ztschr. f. d.@.-W. Bd. 43, 8. 444 ff); die lat. Sprache auf den Gymnasien(a. a. O. Bd. 45, 8. 399 ff.).
®) Joh. Gerstenecker, Z. gramm.-stilistischen Unterricht im Lateinischen(Blttr. f. d. bayr. meer. Bd..26, S. 16 ff.; Bd. 28, S. 1£.).
% Heynacher, Beiträge zur zeitgemässen Behandlung der lat. Gramm. auf statistischer Grundlage, Berlin 1892,


