Aufsatz 
Vergleichende Darstellung der lateinischen und französischen Conjugation
Entstehung
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Vergleichende Darſtellung der

lateiniſchen und ſranzöſiſchen Conjugalion.

Ö

Conjugation iſt die Abwandlung des Thätigkeits⸗ oder Zeitwortes(verbum= verbe). Das Zeitwort drückt eine in der Zeit ſtattfindende Thätigkeit, ein Leiden oder einen Zuſtand aus. Dieſe Thätigkeit u. ſ. w. wird von einem oder mehreren Gegenſtänden ausgeſagt. Ein ſolcher Gegenſtand heißt Subject, die Ausſage ſelbſt aber Prädikat des Satzes. Häufig werden zu der Ausſage noch ein Gegenſtand oder mehrere geſetzt, auf welche ſich dieſe bezieht. Dieſe, Objecte genannt, ſtehen gewöhnlich im Genitiv, Dativ oder Accuſativ. Hieraus ergibt ſich ein Eintheilungsgrund der Zeitwörter in ſolche, welche mit Objecten verbunden werden: bezügliche oder tran⸗ fitive, und ſolche, welche kein Object bei ſich haben: unbezügliche oder intran⸗ ſitive Zeitwörter. Von den tranſitiven Zeitwörtern werden diejenigen tranſitive Zeitwörter im engeren Sinne genannt, welche ihr Object im Accuſativ zu ſich neh⸗ men, während die übrigen tranſitive Zeitwörter im weiteren Sinne heißen. Indeſſen werden tranſitive Zeitwörter auch öfters intranſitiv gebraucht, wie z. B. in dem Satze: hie scriptor bene scribit(cet écrivain écrit bien), während umgekehrt intranſitive Zeitwöͤrter bisweilen tranſitiv gebraucht werden, wie z. B. in dem Satze: ire(suam) viam(aller son chemin). ¹)

Erſcheint der Gegenſtand, von welchem die Handlung ausgeht, bei demſelben Verbum noch einmal als Object, ſo heißt das Zeitwort rückbezügliches Zeitwort(ver⸗- bum reflexivum= verbe réfléchi).

Es wurde vorhin bereits angedeutet, daß die Ausſage des Satzes eine Thätig⸗ keit, ein Leiden oder ein Zuſtand iſt. Dieſe Arten der Ausſage werden durch die Thätigkeitsform(das Genus activum) und die Leideform(das Genus pas⸗ sivum) ausgedrückt. Die Bildung der Leideform findet gewöhnlich nur bei den be⸗

¹) Näheres hierüber findet ſich in Mätzners vortrefflichem Werke: Franzöſiſche Grammatik mit beſonderer Berückſichtigung des Lateiniſchen.§§ 52 und 135.