— 16—
mikroskopische Beobachtung bei Objecten, die eine stärkere Vergrösserung verlangen, nicht zu um- gehen, wenn man sie nicht durch die Projection von Glasphotogrammen mittelst des Skioptikons ersetzen will. Leider kann der Apparat bei uns nicht diejenige ausgiebige Verwendung finden, die er verdient, da wir nur ein einziges Klassenzimmer haben, welches sich einigermassen durch Lä- den, Vorhänge, Tafeln von Pappdeckel verfinstern lässt. Wie anders wäre es, wenn wir für den naturgeschichtlichen Unterricht ein eigenes Zimmer hätten. Wir langen und bangen in schweben- der Pein— nach einem Neubau.
IV.
Der den naturwissenschaftlichen Unterricht an unsern Gymnasien regelnde Abschnitt des Lehrplans, der hierfür in jeder der neun Klassen wöchentlich 2 Stunden festsetzt, lautet:„Der naturgeschichtliche Cursus umfasst die Classen VI bis III. Der Unterricht in Classe VI bis IV hat sich von aller Systematik fernzuhalten. Der Hauptzweck desselben ist Ausbildung der An- schauung und Beobachtung der wichtigsten Eigenschaften der einzelnen Gattungen an wenigen Hauptrepräsentanten und Anbahnung eines liebevollen und verständigen Umgangs mit der Natur. In Classe III kommen zur Behandlung: Allgemeine Zoologie, anknüpfend an menschliche Anatomie und Physiologie; allgemeine Botanik. Systematische Zusammenfassung des früher Erlernten. Die wichtigsten Grundstoffe und ihre Verbindungen im Anschluss an Mineralogie, die Elemente der Geologie.
Der Cursus in der Physik begreift in sich: a) in Classe II Lehre von den allgemeinen Eigen- schaften der Körper. Magnetismus und Elektricität. b) in Classe I Akustik. Optik. Mechanik. Mathematische Geographie.“
Die Reichhaltigkeit des Stoffes, der von den Naturwissenschaften dem Schulunterricht dar- geboten wird, sowie der Umstand, dass eine Einigung über die Reihenfolge, in welcher dieser beim Unterricht verwerthet werden soll, noch nicht erzielt ist, bedingt es, dass man in den von den obersten Schulbehörden der verschiedenen deutschen Länder erlassenen Regulativen und Lehrplänen verschiedene Ansichten zur Geltung gebracht sieht. Man wird nun kaum fehlgehen, wenn man als die besten oder wenigstens relativ besten Bestimmungen diejenigen ansieht, welche sowohl den meisten Lehrplänen gemeinsam sind, als auch den in den Gutachten der Fachlehrer niedergelegten Vorschlägen und den Beschlüssen verschiedener Directoren-Conferenzen zugleich entsprechen. Trotz- dem in unserm Lehrplane bezüglich der unteren Klassen keine eigentlichen Details angegeben sind, so muss man wohl sagen, dass die für Sexta, Quinta und Quarta gegebenen allgemeinen Maximen zu den eben charakterisirten gehören. Dabei möchte jedoch zu beachten sein, dass die Worte „... von aller Systematik fernzuhalten“ offenbar nur als eine scharfe Verurtheilung jener früher gebräuchlichen und oftmals von des Stoftes nicht völlig mächtigen Lehrern geübten Praxis aufzu- fassen sind, die häufig im Aufsagen der auswendig gelernten Abschnitte eines das Unterrichts- material in systematischer Darstellung bietenden Lehrbuches bestand und dass also die in Quinta und Quarta durch einfache Vergleichung dem Schüler sich ganz von selbst aufdrängende Gruppirung nach Familien, Ordnungen u. s. w. darunter nicht verstanden werden kann und darf. Eine kritische Behandlung unseres Lehrplanes nach didaktischen und pädagogischen Rücksichten oder vom Stand- punkte einer Vergleichung desselben mit den Bestimmungen anderer Länder kann an diesem Orte keine Stelle finden, wo es sich darum handelt, die Details für die einzelnen Klassen nach der in ihm gegebenen allgemeinen Richtschnur festzustellen. Doch mag hier bemerkt werden, dass über- haupt in verschiedenen Lehrfächern dem Zug der Zeit entsprechend eine Verringerung der Pensa für die unteren Klassen unverkennbar ist und daher naturgemäss, um das Endziel nicht zu be-


