Aufsatz 
Zur Organisation des naturgeschichtlichen Unterrichts an unserem Gymnasium / von G. Weihrich
Entstehung
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hierin:Bei dieser Gelegenheit spricht Referent der jetzige Geh. Rath Dr. Bonitz sein Bedauern darüber aus, dass das Prüfungsreglement keinen Anlass gebe, die Lehrbefähigung für Geographie, ausser mit der für Geschichte, auch mit der für Naturgeschichte zu verbinden. In der That, die Berührungspunkte der beiden Fächer sind so zahlreich ich erinnere nur an die Geographie der Pflanzen, Thiere und Minerale, an die geographische Productenkunde(Ritter), die physikalische Geographie, Geognosie, Geologie u. s. w. dass man dreist behaupten darf, ein Geograph ohne naturgeschichtliche, überhaupt naturwissenschaftliche Bildung stehe in jetziger Zeit nicht mehr auf der Höhe seiner Aufgabe. Correferent glaubt daher, dass eine bezügliche Aenderung des Prüfungsreglements nicht allein im Interesse des naturgeschichtlichen, sondern auch des geographischen Unterrichts dringend zu wünschen sei. Der neue hessische Lehrplan tritt diesem Vorschlage durchaus nicht hindernd entgegen, indem nach demselben(pag. 6) erst von Secunda ab der geographische Unterricht mit dem geschichtlichen zu verbinden ist.

Zum Schluss dieser allgemeinen aphoristischen Bemerkungen bezüglich des Zweckes und der Ausdehnung des naturgeschichtlichen Unterrichts sei noch gesagt, dass bei der ungeheuren Fülle des Lehrstoffes eine Behandlungsart selbstverständlich ist, die man bei dem geschichtlichen Unter- richt die biographische nennt. Vor allen Dingen soll das Verständniss als Ziel dieses Unterrichts angesehen werden, es soll intensives Eindringen seine einzige Aufgabe sein, während die Erzielung eines extensiven Wissens vom Lehrer unterstützt werden soll bei jenen Schülern, die ihm gewisser- massen als das Resultat seines Unterrichts jenen hierzu nöthigen selbständigen Eifer und den freien häuslichen Fleiss als köstlichen Lohn entgegenbringen.Der Lehrer hat also aus den einzelnen Zweigen seiner Wissenschaft Gruppen auszuwählen, welche die bezeichnendsten Individuen, That- sachen und Erscheinungen in sich fassen und welche einerseits reich genug sind, um die Gesetze zur Anschauung zu bringen und die Grundlagen der allgemeinen Bildung zu geben, andererseits aber vermöge ihres abgeschlossenen Umfangs und des in sich verwandten und verbundenen Inhalts der Beobachtung und Erklärung Zusammenhang, Klarheit und Uebersichtlichkeit verleihen.

II.

Was die bei unserem ÜUnterricht zu befolgende Methodik betrifft, so mögen hier kurz die uns wesentlich scheinenden Punkte angegeben werden. In den unteren Klassen soll der Stoff in der Form von Monographien in rein analytischer Weise vorgeführt werden; in den mittleren Klas- sen soll der Unterrichtsgang vorwiegend analytisch und in den oberen vorwiegend synthetisch sein. Der Lehrer leitet die Schüler an, aus dem Jedem gebotenen Anschauungsmaterial selbständige Beobachtungsresultate zu ziehen. Die Schüler sollen selbst finden und entdecken. Dies muss so verstanden werden, dassder Lehrer weder allein beschreiben noch die Schüler allein beschreiben lassen darf, sein Unterricht wird vielmehr eine zweckmässige Zusammensetzung aus beiden sein müssen, so dass die Schüler überall zur thätigen Wahrnehmung angeregt werden. Grade der schon oben erwähnte und, wie aus dem einstimmigen Zeugniss der bewährten Schulmänner hervor- geht, thatsächlich vorhandene Uebelstand in unsern Schulen besteht eben darin, dass das Beobach- tungsvermögen oder, wie es dort in weiterer Bedeutung genannt wird, die Anschauungsfähigkeit eine viel zu geringe Förderung findet, dass die Schüler zur Verzweiflung des Lehrers nur allzu gern bereit sind, alles das als wirklich beobachtet zu bestätigen, was etwa vom Lehrer oder von irgend einem Schüler ihnen angegeben wird. Eben aus diesem Grunde muss der Lehrer mit grosser Vorsicht zu Werke gehen. In dieser Hinsicht enthält das von Oberlehrer Wolfgang in Metz für die schon erwähnte Strassburger Directoren-Conferenz abgefasste Referat sehr zu beachtende metho-