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orth, oder wie sie zu Rath werden. darzu, vnd haben ein freundlichs Singen, vnd dasselbig schulgelt haben sie zum Convivium beuor.
Item es soll keiner den andern auffordern vmb gelt oder gelts werth zu singen, welcher es thet soll ein Viert! Wein an gemain Zech verfallen sein, weil aus solchem viel Vnfried vnd Spott entstehet.
Item ob einer oder mehr sich an der Zech, mit zu trinckhen hett Schwören, Zanckh oder Hader, vnter der gesellschafft so vnehrlich hielt, der soll vnserer Schul müelsig gehen.
Item ob einer ein baar singt, auf der Schul oder Zech, das eines andern Singers wehr, welches er noch allein het, vnd were Im entfrembdt worden, durch was Werg, oder Weils, So mag er das den Merckern anzeigen, so soll Jenem das baar vngemerckt pleiben. darmit viel Zanckh, Neidt, vnd Haals, zu uerhüten. 8
Item welcher auf das Buldt borgt, dem sol nit gemerckt werden, so lang pifs er das Buldt bezahlet hat.
Item es soll auch keiner kein Maister gesanng, noch Maister Thonn zue Nachts auf der gassen singen, aulsgenommen Junckfrau Lob, Premperger, Musquat Blut, vnd Schiller, welche gemain Im Truckh sint, weil sonst alle getruckte baar, auf der Singschul nichts gelten, welcher aber ander baar, so auf der Schul oder Zech, gebräuchig sint., dem selbig Singer solle forthin In einem Jahr nit gemerckt werden.—
Die Dresdener Handschriftensammlung Ms. 6 enthält von Glöcklers, eines Nürnberger Merkers Hand,„Tabulatur oder schulregister des Teutschen mayster gesangs mit fleis aus dem alten exemplar abgeschrieben. Diese Tabulatur habe ich Hanns Glöckler, ein Teutscher maister singer einfeltig durch exempel erklert.“ Glöcklers Tabulatur stammt aus dem Jahre 1569.
Eine zweite nicht völlig übereinstimmende Abschrift der Glöcklerschen Tabulatur, viel- leicht auch von ihm noch geschrieben, findet sich ebenda in Ms. 7.
Auſserdem enthält Ms. 16 eine von Winters Hand geschriebene„Tabulatur und Ord- nung der Singer In Steyer Im landt Ob der Ens durch Lorentz Wessel von Essen gestellt Im Jar 1562.“
Aus dem Jahre 1571 stammt Adam Puschmanns„Gründtlicher Bericht des Deudschen Meistergesangs.. Zusampt der Tabulatur und bpeyderlei Straffartickeln.. Mit angeheffter Schulordnung, wes sich Mercker und Singer allenthalben verhalten sollen.“
Da Adam Puschmann dieser Bericht später nicht mehr genügte, so arbeitete er ihn im Jahre 1584, als er in Breslau lebte, völlig um und fügte noch eine neue Abhandlung von der Art und Eigenschaft der deutschen Verse und Rhythmen hinzu. Diese neue Ausgabe befindet sich handschriftlich in einem dicken Folianten auf der Maria-Magdalenen Bibliothek zu Breslan.
Eine andere, dritte Ausgabe wurde 1596 zu Frankfurt afO. gedruckt, als Puschmann 64 Jahre alt war. Puschmann hat sich an die Nürnberger Tabulatur gehalten; ein leider nicht beendeter Abdruck findet sich in der„Sammlung für altdeutsche Kunst,“ herausgegeben von v. d. Hagen. I. Bd. 1. Stück. 1812. Puschmann selbst liels die Tabulatur drucken,„damit niemandem der Verstand dieser Kunst verborgen sei, sondern männiglich, der dazu Lust und Liebe hat, daraus vernehmen möge, wie man singen und dichten und diese löbliche Kunst recht gebrauchen soll.“


