Aufsatz 
Über die Entwickelung und den Verlauf der Geschichte der fünf deutschen Herzogtümer. Vorträge für die Schule : 1. Teil
Entstehung
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Entſtehung und Entwickelung der deutſchen Herzog⸗ tümer, die ſeit der Begründung des deutſchen Reichs gleichſam die Säulen waren, über die ſich die könig⸗ liche und kaiſerliche Macht als das ſchützende Dach erhob. Zum beſſeren Verſtändnis dieſes Teiles der Geſchichte des Mittelalters ſoll zunächſt im engen Anſchluß an die Forſchungen unſrer Hiſto⸗ riker, namentlich Gieſebrechts deutſcher Kaiſergeſchichte, eine gedrängte überſicht der politiſchen Entwickelung unſrer Vorfahren von ihrem erſten Auftreten an gegeben werden.

1) Allgemeiner Teil bis auf Kaiſer Heinrich den Vierten.

Das mannigfaltig geſtaltete und reich gegliederte Land zwiſchen Weichſel und Rhein, Main und dem Meere bewohnten im Anfange unſrer Geſchichte zahlreiche Stämme, ſo vielfach geſpalten, wie der Boden ſelbſt, ohne ein lebendiges Gefühl engerer natürlicher Verwandtſchaft, ja es verging faſt ein Jahrtauſend, ehe ſie ſich mit dem gemeinſchaftlichen NamenDeutſche bezeichnen. Dieſe Stämme bil⸗ deten ebenſoviele ſtaatliche Vereinigungen, die aller⸗ dings nur auf wenige und beſchränkte ſtaatliche Zwecke, auf den Krieg nach außen und den Frieden im Innern, gerichtet waren. Die große Gauge⸗ meinde, wo die Geſamtheit der freien Männer zur Heerſchau, zum Gericht in peinlichen Angelegenheiten und zur Beratung über die allgemeinen Verhält⸗ niſſe des Stammes zuſammentraten, war das einzige gemeinſame nationale Band. In den Untergauen oder Hundertſchaften, wo ſich die freien Männer zu gewiſſen Zeiten an ihren Malſtätten verſammelten, handelte es ſich um die Ordnung der engeren und nächſten Verhältniſſe der freien Germanen; hier galt es für jedermann ſein Recht, ſeine Freiheit und Ehre zu ſchützen, hier wurde gerichtet über alle, die den Frieden gebrochen oder ſonſt ſich gegen freie Männer und ihr Eigentum vergangen hatten. Die Markgenoſſenſchaft, welche die in einer Dorf⸗ ſchaft oder in Einzelhöfen neben einander Wohnenden umfaßte, beſchäftigte ſich nur mit untergeordneten

Angelegenheiten und blieb ohne allen Einfluß auf das Geſamtleben des Volkes. Vollſtändig unab⸗ hängig und frei ſchaltete der deutſche Mann, der zum Zeichen ſeiner Unabhängigkeit das lockige Haar frei herabwallen ließ, in Haus und Hof; hier herrſchte er, ein König im engen Kreiſe, über Weib und Kind, ſowie über das Geſinde in unumſchränkter Weiſe; nur Glaube und Sitte ſetzten ihm hier Schranken, die allerdings mehr vermochten als anderswo ſcharfe Geſetze. Die Mehrzahl der deutſchen Stämme hatte im Frieden keine gemein⸗ ſchaftliche Obrigkeit; im Kriege wählte ſich das Volk den Herzog, deſſen keineswegs unumſchränkte Gewalt mit dem Kriege ſelbſt wieder aufhörte. Die einzige feſte ſtaatliche Gewalt bildeten die Vor⸗ ſteher, welche in der großen Gauverſammlung auf Lebenszeit gewählt wurden zu Heerführern und Richtern der Untergaue, unter deren Vorſitz alle wichtigen Entſcheidungen in ihrem Bezirk getroffen wurden. Die Stellung dieſer Vorſteher oder Fürſten ſchildert uns Tacitus als eine höchſt ehrenvolle. Der Fürſt wählte ſich aus den wehrhaften Jüng⸗ lingen ſein bewaffnetes Gefolge, das im Frieden die Ehrenwache des Fürſten, im Kriege ſeine Schutz⸗ wehr bildete, in unverbrüchlicher Treue zum Fürſten hielt und mit ihm Ruhm und Lohn teilte. Im Drange der Not, wenn gefährliche Parteikämpfe im Innern ausbrachen oder gewaltige Kriege geführt wurden, kam in manchen Stämmen die königliche Gewalt auf. Der König, althochdeutſch chuninc = die Spitze der Edeln, wurde aus dem bevor⸗ zugteſten Geſchlecht von der großen Gaugemeinde gewählt; auf ihn ging nicht nur die volle Gewalt des Herzogs über, ſondern er übte auch im Frieden die höchſte Herrſchaft über das Volk aus, indem er es zur großen Gaugemeinde berief, dort den Vorſitz führte und auch die Vorſteher für die Untergaue ernannte, die ſpäter allgemein den Namen der Grafen führten. So lebten unſre Vorfahren in loſen und unvollkommenen ſtaatlichen Verhält⸗ niſſen, ohne jeglichen Sinn für ein gemeinſames Staatsleben, in dem vielfach der Wille und die