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deutſcher und lateiniſcher Schrift; 2) Fähigkeit, eine kurze Erzählung verſtändig zu wiederholen und ein deutſches Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuſchreiben; 3) Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen; 4) einige Kenntnis bibliſcher Geſchichten des alten und des neuen Teſtaments.— Vorkenntniſſe in Latein ſind für Sexta nicht notwendig, ja nicht einmal erwünſcht.— Die Herren Geiſtlichen und ſonſtige Lehrer, welche vor⸗ kommenden Falls Schüler zur Aufnahme in das hieſige Gymnaſium vorbereiten, erſuche ich, im Intereſſe ſowohl ihrer Zöglinge wie unſerer Anſtalt, ſich bei ihrem Unterricht der hier eingeführten Lehr⸗ und Übungsbücher zu bedienen und ſich überhaupt an den Gang des Gymnaſialunterrichts, wie er aus den Programmen leicht erſichtlich iſt, anzuſchließen. Erforderlichen Falls ſtehen Programme gern zu Dienſten.— An die Eltern reſp. Vormünder unſerer Schüler richte ich ganz ergebenſt die Bitte, doch in allen Fällen, wo ſie eines Rates oder einer Aufklärung ſeitens der Schule bedürfen, ſich direkt ſei es perſönlich oder ſchriftlich an mich zu wenden. Selbſtredend iſt es meine Pflicht, nach beſten Kräften Rat und Belehrung zu erteilen. Es wird ausdrücklich bemerkt, daß für die Wahl der Wohnung die vorherige Genehmigung des Direktors erforderlich iſt.
Zugleich füge ich für die hieſigen Hauswirte der Schüler nochmals die ausdrückliche Bemerkung hinzu, daß ſie verpflichtet ſind, das Lehrerkollegium in der Handhabung der Disciplin zu unterſtützen und auf die Beobachtung der Schulgeſetze von Seiten der ihnen anvertrauten Schüler zu achten. Insbeſondere müſſen ſie dafür Sorge tragen, daß die Schüler die vorgeſchriebene Arbeitszeit von 5—7 Uhr innehalten und zu ihren Studien verwenden, daß dieſelben im Winter nach 7 Uhr abends, im Sommer nach 8 reſp. 9 Uhr abends ohne vorherige Erlaubnis des Ordinarius das Haus nicht mehr verlaſſen, auch um dieſe Zeit keine Beſuche von anderen Schülern erhalten. Trinkgelage und lärmende Zuſammenkünfte auf den Zimmern der Schüler ſind unbedingt unterſagt; es muß darauf gehalten werden, daß überhaupt Sitte und Anſtand gewahrt bleibe. Die Hauswirte ſind verpflichtet, die etwa vorgekommenen Ungehörigkeiten dem Direktor, reſp. den Lehrern, wenn ſie die Schüler im Hauſe beſuchen, oder bei anderer Gelegenheit, mitzuteilen, damit die Schule in den Stand geſetzt werde, rechtzeitig einzuſchreiten und die Schüler vor größeren Verirrungen und härteren Strafen zu bewahren. Wenn das Kind ertrunken iſt, hilft es nicht mehr, den Brunnen zuzudecken. Wenn in dieſer Beziehung die Hauswirte dem Lehrerkollegium treu zur Seite ſtehen, wird es uns leicht gelingen, den guten Ruf der Anſtalt, deren Blüte auch für das Gedeihen der Stadt ſo außerordentlich wichtig iſt, ungeſchmälert zu erhalten.
Der Gymnaſial⸗Direktor
Dr. Bernh. Werneke.


