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3. Anſchauungsmittel für Naturgeſchichte.
Zoologie: 1) Felis catus, Geſchenk des Herrn Förſters Rolshoven in Elgendorf. 2) Coluber Aesculapii, Geſchenk des Herrn Auguſt Werner aus Schlangenbad. Mineralogie: Je ein Exemplar von folgenden Mineralien: 1) Amethiſt, 2) Carneol, 3) Jaſpis, 4) Heliotrop, 5) Feſtungsachat, 6) Tigerauge, 7) Opal, 8) Eiſenglanz, 9) Kobaltnickelkies, 10) Zinkblende, 11) Gypsſpath, 12) Strontianit.
4. Anſchaffungen für das phyſikaliſche Cabinet. Ein Galvanometer, ein Rheoſtat, Leitungsſchnüre, graduierte Flaſchen, Queckſilber und Chemikalien.
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VI. Stiftungen und Unterſtützungen.
Das Kuratorium hat gemäß ſeiner Befugnis armen und würdigen Schülern das Schulgeld entweder ganz oder zum Teil erlaſſen. Die Geſamtſumme der Erlaſſe reſp. Ermäßigungen belief ſich auf ca. 10% der Soll⸗Einnahmen ans dem Schulgeld. Die wirkliche Einnahme aus dem Schulgeld und ſonſtigen Hebungen von den Schülern belief ſich auf 22116 Mark. Stiftungen beſitzt die Anſtalt z. Z. immer noch keine. Ich kann daher hier an dieſer Stelle nur wiederholen, was ich ſchon ſeit einigen Jahren, leider immer erfolglos, an dieſer Stelle bemerkt habe: Das Kaiſer Wilhelms Gymnaſium iſt unter den Gymnaſien des preußiſchen Staates vielleicht das einzige, welches auch nicht über die kleinſte wohlthätige Stiftung zur Unterſtützung braver und talentvoller, aber armer, Schüler verfügt. Andere Anſtalten haben mehr oder weniger reiche Fonds zu dieſem Zwecke und ſind ſo glücklich von Zeit zu Zeit neue Stiftungen zu erhalten. Ich möchte alſo an dieſer Stelle nochmals den Wunſch ausſprechen, daß auch für unſere ärmeren Schüler ſich bald edle Wohlthäter finden mögen, die dieſem gerade im Weſterwalde ſehr empfindlichen Mangel abzuhelfen ſich entſchließen. Wer der erſte iſt, hat den ſchönſten Ruhm davon; iſt einmal ein Anfang gemacht, ſo läßt ſich hoffen, daß andere dem ſchönen Beiſpiel folgen werden.
VII. Mitteilungen an die Schüler und an deren Eltern.
Am Mittwoch 30. März wird das Schuljahr geſchloſſen. Morgens um 8 Uhr wird in der Pfarrkirche für die katholiſchen Schüler ein Hochamt gehalten und darauf das Tedeum geſungen.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 18. April. An dieſem Tage werden die neu eintretenden Schüler geprüft. Anmeldungen nimmt an den beiden vorhergehenden Tagen der Unterzeichnete im Gymnaſial⸗ gebäude entgegen. Schüler, die bereits einer anderen Anſtalt angehört haben, müſſen ein förmliches Abgangszeugnis vorlegen; einfache Schulzeugniſſe genügen nicht. Ebenſo ſind Impf⸗ reſp. Revaccinationsſcheine mitzubringen. Die⸗ jenigen Schüler, die an einem anderen Gymnaſium oder an einem vollberechtigten Progymnaſium durch Konferenz⸗ beſchluß in eine höhere Klaſſe verſetzt ſind, ſowie diejenigen, die in dieſelbe Klaſſe eintreten, der ſie bereits angehört haben, werden ohne Prüfung aufgenommen. Zur Aufnahme in die Sexta iſt das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich. Die verlangten Vorkenntniſſe ſind 1) Fertigkeit in deutlichem, ſinngemäßem Leſen und im Schreiben


