Aufsatz 
Die Realschule zu Fulda von ihrer Gründung bis zu ihrer jetzigen Verfassung / von Dr. Wagner
Entstehung
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Allgemeiner Lehrylen während des Schuljahres 1866 67.

Klaſſen 1 Ueber⸗ 2 1I I V Ubnupt. Religionslehre. 1 a. Katholiſche8 ;, b. Evangeliſche 2 2 2 2 2

2. Deutſch...... 3 3 4 4 6 20 3. Franzöſtich...... 4 4 4 4 2 18 4. Engliſch....... 3 2 5 5. Geographie u. Geſchichte... 4 4 4 4 2 18 6. Rechnen....... 1 2 4 4 6 17 7. Arithmetik....... 2 2 4 8. Geometrie....... 3 3 2 8 9. Phyſik........ 2 2 4 10. Chemie........ 2 2 11. Naturbeſchreibung. 2 2 2 2 8 12. Schönſchreiben Guaſubrand) 2 2 2 2 8 13. Zeichnen.. 4 3 2 2 13 14. Geſang........ 2 2 2 2 2 4 Wochenlectionen: 34 33 30 28 26 149

Als 1866 mit der ſtaatlichen Veränderung für die Realſchule die Nothwendigkeit einer Reor⸗ ganiſation derſelben nach dem Muſter der preußiſchen Reallehranſtalten eintrat(Beſchl. Königl. Adminiſtration in Kurh., Abthl. des Innern, vom 31. October 1866), kam die Gründung einer Realſchule erſter Ordnung hierorts nicht in Betracht. Wollte man die Schule als ſelbſtändige Anſtalt fortbeſtehen laſſen, ſo konnte es ſich unter den gegebenen localen Verhältniſſen nur um die Frage, ob Realſchule zweiter Ordnung oder höhere Bürgerſchule, handeln. Zu Gunſten jener wurde mehr⸗ ſeitig geltend gemacht, daß dieſelbe, da ſie nicht nothwendig das Latein in ihren Lehrplan aufzunehmen brauche, welches bei richtiger Behandlung der franzöſiſchen und engliſchen Sprache durch dieſe erſetzt werden könne, vorzugsweiſe geeignet ſei, das Bildungsbedürfniß des handel⸗ und gewerbtreibenden Bürgerſtandes zu befriedigen; für den Beamtenſtand ſei ja durch das hieſige Gymnaſium geſorgt. Mancher nahm auch aus Unkenntniß der Sache Anſtoß an der Bezeichnunghöhere Bürgerſchule und dem Titel ihres Dirigenten, was beides allzuſehr an die gewöhnlichen Bürgerſchulen unſerer kleinen Städte erinnere. Diejenigen hingegen, welche mit dem Weſen der preußiſchen höheren Bürgerſchulen ſich näher vertraut gemacht hatten, glaubten dieſer ſchon deshalb den Vorzug geben zu müſſen, weil ſie mehr Berechtigungen gewähre, als die Realſchule II. O. ohne Latein.

Der Inſpector der Schule war anfänglich für die höhere Bürgerſchule; derſelbe änderte aber bald ſeine Anſicht und plaidirte nun für eine Realſchule II. O. mit Latein, die ſich ſpäter vielleicht zu einer Realſchule I. O. geſtalten werde. Dem gegenüber griff man in maßgebenden hieſigen

Kreiſen den früheren Combinationsplan wieder auf. In einer am 4. December 1866 von den 2*