Zur Rachricht.
Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag den 24. April. Tags vorher findet von 8 Uhr Vormittags an die Prüfung der angemeldeten Schüler ſtatt. Anmeldungen nimmt der Unter⸗ zeichnete während der Ferien an allen Werktagen Vormittags von 11—12 Uhr im Schullocale entgegen. Vorzulegen iſt ein Zeugniß der ſeitherigen Lehrer, ſowie der Geburts⸗ und Impfſchein des Schülers.
Fulda, am 29. März 1873.
Dr. Wagner, Rectoratsverweſer.


