Aufsatz 
Die Realschule zu Fulda von ihrer Gründung bis zu ihrer jetzigen Verfassung / von Dr. Wagner
Entstehung
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Am 20. October ſelbigen Jahres legte der neue Oberbürgermeiſter Rang Namens des Stadtraths Kurfürſtlichem Miniſterium des Innern folgendes Geſuch vor:

Nr. 3618 O. B. Pr. Als eine ihrer wichtigſten Pflichten hat die hieſige Stadtbehörde ſtets die Förderung des Realunterrichts in hieſiger Stadt angeſehen und deshalb ſeit Beſtehen der Real⸗ ſchule ohne Bedenken für dieſen Zweck bedeutende Mittel geopfert.

Bis zur Stunde aber hat dieſe Anſtalt den Erfolg nicht gehabt, der von ihr erwartet werden muß, wenn damit die unerläßliche Vorbedingung gewerblicher Intelligenz, woran es hier in unverhältnißmäßigem Maße gegenüber anderen Städten von gleicher Bedeutung mangelt, verwirklicht werden ſoll..

Die Urſachen dieſes Mangels an Erfolg haben nach und nach ermittelt und feſtgeſtellt werden können, zudem gerade jetzt, wo die allgemeine Gewerbsthätigkeit in einem außerordentlichen Um⸗ ſchwunge begriffen iſt, und die gewerbtreibenden Väter ſich der Unzulänglichkeit der hier gebotenen Mittel zur Erlangung unerläßlicher Vorbildung für ihre Söhne mehr und mehr bewußt werden, weshalb es daher ſchon vorgekommen iſt, daß hieſige Väter ihre Söhne auf auswärtige Realſchulen ſchickten.

Eine dieſer Urſachen muß darin gefunden werden, daß die hieſige Realſchule eine Localanſtalt iſt. Als ſolche wird ſie unmittelbar von dem Stadt⸗Schulvorſtand verwaltet. Der Stadt⸗Schul⸗ vorſtand beſteht zwar aus den achtungswertheſten und erfahrenen Männern, deren Intereſſe für die Anſtalt gar nicht in Zweifel kommen kann; allein es fehlen darin durchweg academiſch gebildete und geprüfte Elemente, und war von Anfang an dieſer Schulvorſtand nur als Behörde für die Elementarſchulen auserſehen. Dem gerügten und gefühlten Mangel ſuchte man daher dadurch abzuhelfen, daß man den Vorſteher der Anſtalt als außerordentliches Mitglied zuzog. Allein damit wurde dieſe Behörde keineswegs ausreichend ergänzt, da durch Hinzuziehung einer academiſch gebildeten Perſönlichkeit der Charakter der Behörde weſentlich nicht verändert wurde. Der Stadt⸗ Schulvorſtand iſt und war daher niemals hinreichend befähigt, ſchaffend und wachend in die Wirkſam⸗ keit der Realſchule einzugreifen und beſchränkte ſich faſt lediglich auf die materielle Seite der Ver⸗ waltung.

Hier kann nur eine, des localen Charakters völlig entkleidete, aus Elementen von ſpeci⸗ fiſchem Beruf gebildete und auf der Erkenntniß des Realſchulweſens ſtehende und deſſen Geſammt⸗ intereſſe für das Land erkennende Behörde eine ſegensreiche Wirkſamkeit üben. Von Kurfürſtlicher Regierung als Oberbehörde kann beim Mangel einer befähigten Zwiſchenbehörde ebenwohl ein Erfolg nicht leicht erzielt werden.

Eine andere Urſache iſt der Mangel an Vorbildung der Schüler der Realſchule in den Elementar⸗ ſchulen. Dieſer Mangel wird von jeher von allen hieſigen Reallehrern ohne Unterſchied conſtatirt. Zur Beſeitigung deſſelben hatte man vordem eine weitere ſogenannte obere Klaſſe für die geſammten Schüler aller hieſigen Knabenſchulen eingerichtet und ſpäter die Realſchule auch noch um eine dritte Klaſſe vermehrt, jedoch immer ohne weſentlichen Erfolg, zudem die Schüler erſt nach dem zwölften oder ſpäteren Lebensjahre aufgenommen werden und dann je eher je lieber und ſonach unvorbereitet