Aufsatz 
Die Realschule zu Fulda von ihrer Gründung bis zu ihrer jetzigen Verfassung / von Dr. Wagner
Entstehung
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Nr. 129 St. Sch. V. P. Kurfürſtliche Regierung dahier hat mit Beſchluß vom 9. dieſes Nr. 5533 R. P. die Erhebung eines vierteljährigen nach Bedarf zur Anſchaffung von Lehr⸗ mitteln zu verwendenden Schulgelds von den die hieſige Realſchule beſuchenden auswärtigen Schülern und zwar

1) in der III. Klaſſe zum Betrage von 20 Sgr., 2) in der II. Klaſſe von 25 Sgr. und 3) in der I. Klaſſe zum Betrage von 1 Thlr.

genehmigt und den Stadt⸗Schulvorſtand dahier mit dem Bemerken zur weiteren Verfügung in Kenntniß geſetzt, daß die ſtädtiſchen Behörden ſich bereit erklärt haben, dem von dem Stadt⸗Schul⸗ vorſtande geſtellten Antrage, die bisher aus ſtädtiſchen Mitteln beſchafften Lehr⸗Utenſilien der Real⸗ ſchule zu übertragen, Folge zu geben.

Nach dieſer höheren Anordnung iſt der Termin für Erhebung dieſes Schulgeldes vom 1. October d. Is. an von uns beſtimmt worden.

gez. Mackenrodt.

Die vorgenannte Unterſtützung aus den Fonds der General⸗Armenkaſſe kam nun in Wegfall.

Nach dem Tode Reinings rückte 1856 der dritte ordentliche Lehrer auf und Joſ. Johannis trat in die bisherige Stelle des letzteren ein. Eine Reihe von Jahren verlief nun ohne weſentliche Perſonalveränderungen. Ebenſo blieb auch die innere Verfaſſung der Schule längere Zeit hindurch dieſelbe.

Gleichzeitig reifte jedoch ein Plan, der auf eine wichtige Umgeſtaltung der Schule hinauslief. Der unmittelbare Einfluß des Schulvorſtandes auf die Anſtalt, der durch die Commiſſare beinahe alle innere Angelegenheiten derſelben bis ins Kleinliche überwachen ließ und dabei doch zur Abſtellung wahrgenommener Uebelſtände ſich meiſt außer Stand geſetzt ſah, die dem Inſpector gegebene ganz unſelbſtändige und geradezu unwürdige dienſtliche Stellung, ſowie auch das hieraus entſpringende hybride Verhältniß deſſelben zu den übrigen Lehrern dies Alles führte zu langathmigen Erörte⸗ rungen und zu einer Vielſchreiberei, die gewöhnlich erſt mit einer Entſcheidung der Regierung endigte. Dieſe ſchwache Seite der Schule war ſchon längſt zur Kenntniß des Publicums gekommen, und da überdies auch von Vielen die Leiſtungen der Realſchule gegenüber den Fortſchritten der Zeit für unzureichend erachtet wurden, ſo drang das Bedürfniß einer für die Anſtalt nothwendigen Reform immer mehr in das Bewußtſein der Bürgerſchaft. Nach wiederholter Beſprechung dieſer Schul⸗ angelegenheit in den Sitzungen der ſtädtiſchen Behörde erſuchte im Auguſt 1862 der interimiſtiſche Stadtvorſtand Jacobi den hieſigen Gymnaſialdirector Dr. Weſener in einer Zuſchrift um gefällige gutachtliche Aeußerung über den Plan einer beabſichtigten Vereinigung der Realſchule mit dem Gymnaſium. Das ſehr gründliche, durchaus unparteiiſch gehaltene Gutachten dieſes bewährten Pädagogen und Schulmannes wies die Zweckmäßigkeit und unter den localen Verhältniſſen Noth⸗ wendigkeit der Vereinigung beider Lehranſtalten nach und zeigte zugleich die Wege, auf denen die Ausführung am beſten ſich ermöglichen laſſe.