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Von allen Seiten, auch von dem Landgrafen und den auswärtigen Mächten, war dem Kurfürsten von Brandenburg geraten worden, sich mit Kursachsen zu verständigen. Dies geschah durch den Vertrag zu Jüterbock(März 1611), wo durch Vermittlung des Landgrafen Sachsen, unter günstigen Bedingungen für die possidierenden Fürsten, in den Mitbesitz der Jülichschen Lande aufgenommen wurde.
Hiermit war jedoch der Pfalzgraf wieder nicht einverstanden, es sei denn, daß ihm Kursachsen zur Administration der Kurpfalz verhelfe, welche nach dem Testamente des jüngst verstorbenen Kurfürsten Friedrich IV., mit UÜbergehung des alten lutherischen Pfalzgrafen Philipp Ludwig von Neuburg, der reformierte Pfalzgraf Johann II. von Zweibrücken als Vor- mund des minderjährigen Kurprinzen verwalten Ssollte.
Drei Monate nach dem Jüterbocker Vergleiche starb Kurfürst Christian II. von Sachsen. Ihm folgte sein energischer Bruder Johann Georg.
Nachdem die vom Kaiser Matthias angeordnete Erfurter Besprechung(Januar 1613) über die Jülichsche Successionssache an dem Ausbleiben des Kurfürsten von Brandenburg ge- scheitert war, welcher eine so wichtige Angelegenheit nicht von fanatischen Katholiken, wie Maximilian von Baiern und der Graf von Zollern waren, mitentschieden wissen wollte, hoffte der junge Pfalzgraf durch die Ehe mit einer Tochter des Kurfürsten von Brandenburg zum Ziele zu kommen. An der kurfürstlichen Tafel aber soll er durch seine Forderung, daß die brandenburgischen Ansprüche auf Jülich die Mitgift der jungen Prinzessin sein sollten, den Kurfürsten so sehr gereizt haben, daß dieser, sich vergessend, ihm an offener Tafel eine Ohr- feige gegeben habel!). Hierauf vermählte sich der Pfalzgraf mit einer Schwester der Herzogs Maximilian von Baiern und ging zugleich zur katholischen Religion und zur Liga über. Er trat nun in den Jülichschen Landen anders auf. Man merkte, daß er Händel mit Branden- burg suchte. Er beschwerte sich, daß nach dem Tode des Markgrafen Ernst von Brandenburg, der in der Blüte der Jahre zu Berlin gestorben war(Frühjahr 1613), ohne seines(des Pfalz- grafen) Vorwissen der junge Kurprinz Georg Wilhelm zum brandenburgischen Statthalter er- nannt worden sei, sowie„daß gewisse Erlasse ohne beiderseitige Unterschrift veröffentlicht- worden seien“. Im Hintergrunde stand Spinola mit den Spaniern. Auch die Liga erhielt durch den Pfalzgrafen neuen Eifer.
Endlich brachte der Landgraf Moritz, der die Höfe von Dresden und Berlin persön- lich besuchte, eine Zusammenkunft aller Fürsten von Sachsen, Brandenburg und Hessen zur Erneuerung der alten Erbverträge in Naumburg zustande(März 1614). Die Erbeinigung und die Erbverbrüderung von 1614 sind gleichlautend mit denen von 1587, von welchen oben die Rede war, nur daß sie jetzt auf ewige Zeiten abgeschlossen wurden. Am 1. April er- neuerten außerdem noch Sachsen und Hessen ihre alte Erbverbrüderung.
So war der Bund der drei angesehensten norddeutschen Staaten zwar erneuert; aber zum Eintritte in die Union konnte Sachsen trotz der Gefahren, welche der protestantischen Sache drohten, doch nicht bewogen werden, teils aus Abneigung gegen den Calvinismus, teils. aus Anhänglichkeit an die Politik des Kaisers, von welchem allein es sein und Deutschlands Heil erwartete, teils wegen seiner Jülichschen Interessen. Trotzdem beschloß man auf dem
¹) S. Droysen, Gesch. der preufs. Politik II, 2 S. 504, hält jedoch die Erzählung für eine Fabel.


