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Georg bewogen, gegen den Rat seines anderen Bruders Johann Kasimir von Meißen seine An- sprüche bereits am 28. April 1609 dem Kaiser zur Entscheidung nach Prag geschickt hatte, ohne sich mit den erbverbrüderten Häusern Brandenburg und Hessen erst vorher verständigt zu haben.
Auch der Pfalzgraf war noch im Oktober 1609 geneigt, die Entscheidung über die Erbangelegenheit dem Kaiser zu überlassen. Am 7. Oktober aber baten der Markgraf Ernst von Brandenburg und der Pfalzgraf Wolfgang gemeinschaftlich den Landgrafen um Geschütze, Munition und Geldunterstützung gegen den Erzherzog Leopold, der nicht bloß durch Jesuiten- prediger, sondern auch durch Gewalt die Lande am Rheine, der Ansicht des päpstlichen Nuntius gemäß, dem Katholicismus unterwerfen wolle. Der Versuch einer gütlichen Verständigung mit dem Erzherzoge hatte keinen Erfolg. Auch eine Vermittlung zwischen Brandenburg und Sachsen, welche der Landgraf im September 1609 zu Annaberg und Torgau angestrebt hatte, war nicht zustande gekommen, weil Sachsen die Antwort auf die gemachten Vorschläge immer hinausschob. Dagegen wurden im Oktober durch eine Druckschrift die Ansprüche des Hauses Sachsen ausführlich und scharf dargelegt.
Der Landgraf hatte am 25. September 1609 dem Kurfürsten von Brandenburg ge- raten, nebst den übrigen evangelischen Interessenten seine Sache den Katholiken gegenüber festzuhalten, der Union beizutreten, den Pfalzgrafen in sein Interesse zu ziehen und sich mit Sachsen abzufinden, zugleich aber sich zum Verteidigungskriege zu rüsten und sich der Hülfe Frankreichs, Englands, Dänemarks und der Generalstaaten zu vergewissern, ohne jedoch selber mit in den Krieg zu ziehen und die Streitsachen durch ein unparteiisches Gericht entscheiden zu lassen. Im Oktober 1609 traten endlich Landgraf Moritz und Kurfürst Johann Sigismund, unter ausdrücklichem Vorbehalte ihrer Erbverbrüderung und Erbeinigung mit Sachsen, in die Union ein)..
In einem fürstlichen Gutachten vom 21. Januar 1610 ward dem Kaiser geraten, nichts gegen Brandenburg und Pfalz-Neuburg, als die wichtigsten Erben der Jülichschen Lande, zu unternehmen, da hinter diesen Frankreich stehe, welches nur auf eine Gelegenheit warte, seine Grenzen bis zum Rheine auszudehnen, wie man aus der kürzlich geschenen Einverleibung der deutschen Bistümer Metz, Toul und Verdun deutlich ersehe.
Aber der Kaiser, an sich schon der Union nicht hold, wurde von verschiedenen Seiten gedrängt: von der Geistlichkeit, namentlich von dem päpstlichen Nuntius, von den Erz- herzögen, von dem Reichshofrate, der die Selbstentscheidung Brandenburgs und Pfalz-Neuburgs für eigenmächtiges Eingreifen in die Reichsjustiz hielt, von Sachsen, das sich mit diesen nicht verständigen wollte. Schon drohten kaiserliche Mandate mit der Acht und Aberacht, und sächsische Mitteilungen sprachen von einer Exekution gegen den Kurfürsten von Brandenburg. Auf die Hülfe der Union konnte derselbe nicht rechnen; denn diese wollte sich in so gefähr- liche Unternehmungen nicht einlassen. Man habe, sagte man, nur die Gebiete der Teilnehmer zu verteidigen, nicht neue Gebiete zu erwerben.
Bei diesem Stande der Dinge setzte sich der Landgraf in Verbindung mit Hein- rich IV. von Frankreich als der einzigen Macht, die imstande war, der spanischen und kaiser-
¹) Rommel VII, S. 305.


