Aufsatz 
Die politischen Beziehungen zwischen den Fürsten von Brandenburg und Hessen-Kassel bis zum Anfange des dreissigjährigen Krieges nach archivalischen Quellen dargestellt / von Gustav Wachenfeld
Entstehung
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Höhe) an der Bröl bei Gummersbach(in der Rheinprovinz, Regierungsbezirk Köln)¹) dem Pfalz- grafen und dem Markgrafen Ernst von Brandenburg, als dem Stellvertreter des Kurfürsten, vor, sich dahin zu einigen, daß bis zu einer rechtsgültigen Entscheidung einer dem anderen einstweilen die Administration der Erblande unter gewissen Bedingungen überließe, oder daß sie sich über eine alternative Verwaltung verständigten, oderder Landesunion unabbrüchlich, der eine von ihnen der Kanzlei zu Düsseldorf, der andere der zu Kleve vorstehen sollte.

Da der Homburger Vergleich nicht zustande kam, betrieb der unermüdliche Land- graf einen neuen Vertrag zu Dortmund vom 31. Mai 1609, wonach die beiden Fürsten von Brandenburg und Pfalz-Neuburg, unbeschadet der Erbrechte anderer, bis zum rechtlichen Aus- trage ihres Streites, sich gemeinschaftlich in dem Besitze der Jülich-Kleveschen Länder be- haupten und dieselben durch die Räte des verstorbenen Herzogs unter Zuziehung der Stände verwalten wollten. Seitdem unterzeichnete Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg alle seine Briefe an den Landgrafen Moritz mit den Worten:E. L allezeit dienstwilliger getreuer beständiger und lieber Bruder bis in meinen Tod. Auch erklärte er, was. der Landgraf für ihn gethan, sei dem Hause Brandenburg bisher von keinem Freunde geschehen.

Anfangs trug der Pfalzgraf von Neuburg freilich Bedenken, daß der Kaiser als Oberlehnsherr in dem Vertrage ausgeschlossen würde und zu Schiedsrichtern des Erbstreites nur protestantische Fürsten vorgeschlagen wären, wodurch sich die katholischen Bürger der Erblande beschwert fühlen könnten, und wünschte deshalb die Entscheidung dem Reichskammer- gerichte in Speier übergeben zu sehen. Aber der Kurfürst von Brandenburg war dagegen. So wurde der Vertrag zu Dortmund von beiden Teilen angenommen und ausgeführt.

Am 16. Juni 1609 dankten die Jülichschen Stände dem Landgrafen Moritz für seine gütliche Vermittlung, wodurchdiesen betrubten Landen, wie es heißt,verhoffentlich nunmehr keine vis armorum zu befahren.

Aber Erzherzog Leopold von Österreich(Bischof von Straßburg u. s. w.) erhielt schon am 14. Juli die kaiserliche Vollmacht, als Prinzipalkommissar nach Jülich zu gehen und die erledigten Reichslehen in kaiserliche Sequestration zu nehmen. Leopold kam infolgedessen nach Jülich und befestigte alsbald die Stadt. In einem gemeinsamen Schreiben an den Land- grafen vom 21. August klagten schon der Markgraf Ernst von Brandenburg und Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm, deren Ubereinstimmung man hieraus ersieht, über die Gewaltthätigkeiten des Erzherzogs zu Jülich, der dort ihre Wappen und Patente heruntergerissen habe und im Namen des Kaisers zu Gewaltmaßregeln schreiten zu wollen scheine, und fragten bei dem Land- grafen an, ob sie nôtigenfalls sich auch einer Waffenunterstützung von ihm zu erfreuen hätten.

Inzwischen(in den Monaten Juni und Juli) hatte der Landgraf die Vorwürfe des Hauses Sachsen wegen des Dortmunder Vertrages abzuwehren, welche er mit der Bemer- kung erwiderte, daß ihm die Erbansprüche des erbverbrüderten Hauses Sachsen bisher nicht bekannt gewesen wären(wurde doch Kursachsen noch auf dem Dortmunder Nebenabschiede unter den protestantischen Schiedsrichtern genannt), daß er sie aber genau prüfen und sich künftig ihrer Erbverbrüderung gemäß verhalten wolle. Doch konnte er es nicht billigen, daß, wie er erst nachträglich erfuhr, Kurfürst Christian von Sachsen, von seinem Bruder Johann

¹) Vergl. Neumann, Geogr. des preufs. Staates 1868, S. 578, wonach es noch einen OrtDrabenderhöhe gibt. 4*