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1603 bei der Belehnung Joachim Friedrichs die unerschwinglichen Forderuangen des polnischen Oberlehnsherrn über Preußen herabzudrücken¹). Im Jahre 1616 vermittelte der von Gustav Adolf angegangene Landgraf ein Bündnis zwischen Schweden und Brandenburg, infolge dessen die Polen es nicht mehr wagten, die brandenburgische Succession in Preußen, nach dem Tode des blödsinnigen Herzogs Albrecht Friedrich, anzugreifen²). Bald darauf bat Johann Sigis- mund,„im Begriffe, zur Bestrafung einiger durch Polen unterstützten Unruhestifter und Ver- brecher einen Landtag in Königsberg zu halten, den Landgrafen zur Erhaltung mehreren Re- spekts, um Beistand und um Assistenz einiger Räthe oder Adelspersonen*).
Am 25. März 1609 war der geistesschwache Herzog Johann Wilhelm von Jülich, Kleve etc., dessen älteste Schwester Marie Eleonore mit dem Herzoge Albrecht Friedrich von Preußen vermählt war, zu Düsseldorf kinderlos gestorben. Bald darauf(am 1. April) schrieb der Kurfürst Johann Sigismund, welcher mit der Tochter der verstorbenen Herzogin Marie Eleonore vermählt war, aus Königsberg an den Landgrafen Moritz⁴) und bat ihn, sich der brandenburgischen Erbschaft in den Jülichschen Landen als erbverbrüderter Nachbar derselben und Freund des Hauses Brandenburg nach Kräften anzunehmen.
Der Landgraf ging bereitwillig darauf ein, so daß der Kurfürst Johann Sigismund schon am 4. April herzlich dafür dankte. Jener begab sich bald darauf nach Dresden und Berlin, um mit den erbverbrüderten Fürsten von Sachsen und Brandenburg diese für alle Pro- testanten so hochwichtige Sache zu besprechen, während der Markgraf Ernst von Brandenburg im Auftrage seines kurfürstlichen Bruders, der wegen der preußischen Angelegenheiten nicht gut abkommen konnte, in Düsseldorf, der Kleveschen Residenz, die Rechte ihres Hauses wahren und der verwitweten Herzogin einen Kondolenzbesuch abstatten sollte. Wenn der Kaiser Schwierigkeiten machen würde, möge er sich an den Landgrafen Moritz wenden und jenem entgegenhalten, daß er nur im Auftrage seines Bruders, des Kurfürsten, handle, der ein wohl- begründetes Erbrecht auf die Jülich-Kleveschen Lande habe, übrigens aber Sr. Majestät und dem Hause Österreich mit Land und Leuten, Leib und Blut ergeben sei.
Indessen verständigte sich Johann Sigismund doch mit dem Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg, welcher als der Sohn der zweiten, aber noch lebenden Schwester(Anna) des Erblassers, trotz ihrer Verzichtleistung bei Eingehung ihrer Ehe, ein näheres Erbrecht zu haben glaubte, daß sie bis zur endgültigen Entscheidung der Erbschafts angelegenheit keinen Dritten sich in ihre Sache einmischen lassen wollten.
Am 24. Mai verbot aber der Kaiser als oberster Richter und Lehnsherr jede ge- waltsame und eigenmächtige Aneignung der erledigten Herzogtümer und forderte die Thron- prätendenten auf, ihre Sache binnen 4 Monaten an den kaiserlichen Hof zu bringen.
Der Landgraf befürwortete die brandenburgische Erbschaft bei den kaiserlichen Ge- sandten, dem Kurfürsten von Köln und den Jülichschen Ständen. Ja, als er merkte, welche Pläne der Kaiser habe, der die erledigten Lehen einziehen oder dem Erzherzoge Leopold, Bi- schofe von Passau und Straßburg, zuwenden wollte, schlug er zu Homburg(„an der Trabenden
¹) Rommel, VII, S. 278. 2) Droysen, II, 2 S. 632. 3) Rommel VII. S. 346 4) Aus den Marburger Archivakten, den Jülichschen Erbfolgestreit betreffend.


