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freundt und Agnaten, soll er in uffsicht undt, ehren halten, undt ihr treuer freundt sein, auch sich fleißig trachten und hüeten, daß ehr sich in guten vätterlichen freundtlichen vertrauen undt Correspontenz mit Ihren allerseits Lbd hinbringen“¹).
Nachdem schon wiederholt in den Jahren 1571 und 1574 von Brandenburg aus der Versuch gemacht worden war, eine für das kurfürstliche Haus günstigere Erbverbrüderung mit Sachsen und Hessen zustande zu bringen, kamen die 3 erbverbrüderten Staaten 1587 zu Naum- burg an der Saale zusammen und erneuerten am 5. Juli²) ihre in den Jahren 1487, 1537 und 1555 vollzogene und am 9. November die anno 1457 verabredete Erbverbrüderung, jedoch mit der Anderung, daß Brandenburg nicht erst nach dem Aussterben der beiden anderen Häuser in sein Erbrecht eintreten, sondern jedes derselben mitbeerben solle und zwar zu einem Dritteile. Demnach sollte von Sachsen, wenn sein Fürstenhaus aussterbe, Brandenburg ⅛1, Hessen ½ mit der Kurwürde, von Hessen in demselben Falle Sachsen ½, Brandenburg ⅓, von Brandenburg(die Gebietsteile jenseits der Oder ausgenommen) Sachsen ½, Hessen ½ mit der Kurwürde erben, so daß Hessen jedesmal die Kurwürde miterben solltes).
Eine Folge dieser erneuerten Erbverbrüderung und Erbeinigung zwischen den 3 fürst- lichen Häusern von Sachsen, Brandenburg und Hessen ist der Briefwechsel zwischen dem Land- grafen Wilhelm und dem Markgrafen Georg Friedrich von Brandenburg zu Ansbach im Jahre 1588, welche Korrespondenz des Landgrafen, zwar nicht mit dem Kurfürsten von Brandenburg selbst, aber doch mit einem angesehenen und einflußreichen Mitgliede des brandenburgischen Hauses geführt, die verschiedene Stellung der Häuser Hessen und Brandenburg zur Konkordien- formel und zum strengen Luthertume deutlich offenbart.
Dieser Briefwechsel, der des Landgrafen freie protestantische Gesinnung deutlich erkennen läßt, endigte mit einer Einladung, an denselben nach Bayreuth und mit seiner Ver- mittlung zwischen dem Markgrafen und der Stadt Nürnberg.
Die letzten 12 Jahre des 16. Jahrhunderts weisen zwar keine zusammenhängende Korrespondenz zwischen Hessen-Kassel und Brandenburg auf, zeigen aber doch, daß dieselben immer in Fühlung blieben mit einander und mit den Zeitereignissen.
So schreibt der Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg(der spätere Kur- fürst von Brandenburg) dem Landgrafen Wilhelm IV. in den Jahren 1588 und 1589 über die Ränke der Papisten und bittet ihn, sich nebst den übrigen evangelischen Reichsständen, beson- ders den Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg, mit einem Gesuche an den Kaiser zu wenden um Verhütung des Drucks seitens der Papisten auf die evangelischen Mitglieder des Domkapitels zu Straßburg und des Rates zu Aachen.
Am 15. September 1589 schreibt der Kurfürst Johann Georg von Brandenburg an den Landgrafen:
„Sonsten confirmiren sich die Zeitungen von dem schendtlichen Mordt des Königs in Frankreich von allen ortten hero doch mitt ganz ungleichen umbstenden, dann gestern haben wir von einem andern ortt bericht bekommen, das der Mönch Dominicaner Ordens, welcher
¹) Aus dem Marburger Archive.
²) Nicht am 8. Juli, wie der Verfasser der Nachrichten zur sächs. Gesch., Kopp u. A. annehmen.
³) Unrichtig ist es, wenn Lönin ns 8 51, mit Berufung auf Müller(Reichstagstheater 1S. 581) und Hellfeld(Beiträge I. S. 77) annehmen, dals 1587 nur eine Erbeinigung zwischen Sachsen und Hessen abgeschlossen worden wäre.


