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Am 25. Februar 1580 läßt sich der Landgraf den drei Kurfürsten von Sachsen, Plalz und Brandenburg gegenüber, welche die Konkordienformel unterschrieben hatten und ihn zur Unterschrift veranlassen wollten, also vernehmen:
„Derohalben, vnd das wir alle die propositiones, so Im Concordien-Buch gesagtt, Wir Aber In der heiligen Schrifft, Symbolis, vnd AugsPurgische Confession nirgend finden, nostra approbatione nicht confirmiren konnen, Sollen vns E. LELd gewiß glauben, das wir dar- zu, wie vorgemeltt, von niemand verleyttet, auch kein ambitio oder etwas privati, Sondern alleyn vnser gewissen, das wir dasselbig, wie wir Zuthunn schuldig, gern reyn behalten woll- ten, treybt vnd zwingtt¹).
Hernach heißt es weiter, in den Symbolen, der Augsburgischen Konfession und deren Apologie, sowie in der epistola Leonis ad Flavianum sei über die Person Christi das Nötige gelehrt, und deshalb sei es besser gewesen, man habe alle Weiterungen über diesen Artikel zur Verhütung schädlicher Trennungen gelassen, auch aus„Chur- vnd furstlicher gewaltt den Theologis frenum“ imponirt, von dießen hohenn vnd vnausforschlichen sachen, nicht weytter zu disputiren oder die Christliche Kirche zu vervnruigen, den Ja der heilige Geist durch das außerwelte werkzeug den heilig Paulum ganz trewlich vnd ernstlich warnett der thorichten vnd vnnutzen fragen sich Zuentschlagen, dieweyll sie nurt Zank gebehren vnd nichts nutzen, den zu verkeren, die so da Zuhören. 2. Timoth. 2. Item Zu meyden die vngeystliche Lose geschwetz vnd das getzenk der falschvernunften Kunst, welche etzliche vorgeben vnd fehlen des Glaubens vnd wollen der Schrifft Meister sein. 1. Timoth. 1 et 6.²)
Die Konkordienformel, die im Jahre 1580 zu ihrem Abschlusse kam, brachte, wie Landgraf Wilhelm von Hessen vorausgesagt hatte, einen Zwiespalt zwischen die evangelischen Stände Deutschlands und trug nicht wenig zu den großen Fortschritten der katholischen Re- aktion bei. In ihr haben wir auch vor allen Dingen die Ursache zu finden, daß die Korrespon- denz zwischen den fürstlichen Häusern von Hessen und Brandenburg sich meist wieder auf Familien- und Jagdnachrichten beschränkte. Trotzdem aber hielt doch die alte Erbverbrüde- rung und Erbeinigung noch soweit vor, daß in den Jahren 1575—1580. Brandenburg dem Landgrafen Hülfe gegen etwaige spanische und dieser dem Kurfürsten Hülfe gegen etwaige polnische Angriffe versprach. Auch bat Kurfürst Johann Georg von Brandenburg den Land- grafen am 26. August 1575, während seiner Abwesenheit auf dem Reichstage zu Regensburg sich seiner Kurlande mit Rat und That anzunehmen, worauf Landgraf Wilhelm bereitwilligst einging.
5. Kapitel.
Von der Herausgabe des Konkordienbuches bis zum Abschlusse der protes- tantischen Union(1580— 1608)..
In dem Testamente des Landgrafen Wilhelm IV. vom 25. Juni 1586 ermahnt der- selbe seinen Sohn Moritz:„Unßere freundtliche liebe brüder, deßgleichen beide Churfürsten Sachßen und Brandenburgk, wie auch den Hertzogen von Wirttemberg, alß seinen engsten
¹) Aus den Religionskonkordienhandlungen und Ausschreiben VI von 1580 daselbst. *) A. a. 0.


