auf dem Grunde der Augsburger Konfession über einen Religionsvertrag behufs gemeinsamen Zusammenhaltens auf dem ausgeschriebenen Reichstage zu Augsburg. Hier wurde endlich der heißersehnte Religionsfriede(26. Sept. 1555) geschlossen, welcher die streitenden Parteien zwar versöhnte, aber in dem reservatum ecclesiasticum den Keim neuer Religionskämpfe enthielt.
4. Kapitel.
Das nachreformatorische zZeitalter vom Augsburger Religionsfrieden bis zur Herausgabe des Konkordienbuchs(1555—1580).
Landgraf Philipp war nach seiner Rückkehr aus Mecheln jener Mann nicht mehr, als welchen er sich in seinen Kämpfen gegen Franz von Sickingen, Thomas Münzer, die Wiedertäufer zu Münster, sowie gegen den Kaiser und dessen Bruder Ferdinand gezeigt hatte. Die lange Gefangenschaft hatte ihn körperlich und geistig gebeugt und gebrochen. Aber seinen melanchthonischen Grundsätzen blieb er treu bis ans Ende.
Mit Brandenburg war seit dem Passauer Vertrage wieder ein leidliches Verhältnis eingetreten. Indessen berührte die Korrespondenz doch nur selten einmal das politische Ge- biet; meistenteils beschränkte sie sich auf Mitteilungen von Jagderlebnissen und Familienereig- nissen, auf Zusendungen von Zeitungen und auf Bitten um Gefälligkeiten, wie zollfreie Durch- fuhr von Wein, Ablaß von Einbecker Bier und dergl.
Auf dem Fürstentage zu Naumburg(1561), wo sich die evangelischen Fürsten auf Grund der Augsburgischen Konfession wieder einigten, aber die strenglutherischen Herzöge von Sachsen über die Rechtgläubigkeit abermals Streit anfingen und sich absonderten, wurden die Erbverträge zwischen Sachsen, Brandenburg und Hessen erneuert, und zwar dieses Mal mit einer Nebenerklärung betreffs gemeinsamer Aufrechterhaltung der Augsburger Konfession, Sso- wie gegen Landfriedensbrecher und gegen Landstreicher).
Am 31. März 1567 starb zu Kassel Philipp von Hessen, dem die Geschichte den Beinamen„der Großmütige“ gegeben hat, 63 Jahre alt, nach einer 49jährigen thatenreichen, freud- und leidvollen Regierung.
Unglücklicherweise befolgte er nicht das Prinzip des Albrecht Achilles von Bran- denburg, sein Land ungeteilt auf die Nachkommen zu vererben, sondern verteilte das Hessen- land unter seine 4 Söhne, so daß der älteste, Wilhelm, die Hälfte mit Kassel, Ludwig ein Viertel mit Marburg, Philipp ein Achtel mit Rheinfels und Georg ein Achtel mit Darmstadt erhielt. Die Erbeinigungen zwischen den Brüdern halfen nicht viel, da bald die Religion, bald die Politik eine Spaltung zwischen ihnen hervorrief.
Landgraf Wilhelm IV.(1567— 1592) war weit weniger kräftig und stattlich, als sein Vater, aber doch ein Fürst, der nicht nur durch die Vielseitigkeit und Gründlichkeit seines Wissens(namentlich in der Geschichte und Litteratur des Altertums, sowie in der Physik, Mechanik und Astronomie), sondern auch durch ein klares und unparteiisches Urteil über die Zeitverhältnisse und durch ein mit Freundlichkeit verbundenes festes Auftreten bei allen Zeit- genossen zu imponieren wußte.
4) Rommel, hess. Gesch. IV, Anm. S. 395.


