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„menniglichen hiermit kunth thun, welches wir mit Got dem almechtigen bezeugen, auch bei unsern Kön. wahren worten sagen und bekrefftigen, daß wir auss diesem mühseligen schweren und gefährlichen vorhaben grossen unkosten, auch sorge und gefahr unserer eigenen Person keynen anderen nutz oder gewinst suchen noch verhoffen, dann dass wir auss freiem Königlichem gemüt die freiheyt der Teutschen Nation und des heiligen Reichs zu fördern gedenken und das wir hierdurch ein unsterblichen Namen wie hievor zeitten Flaminio in Grecia beschehen, in effectu zu erlangen gedenken. Nemlich das alle Fürsten und Stende, auch Stett des Heyligen Reychs von der erbarmlichen dienstbarkeit, darmit sie jetzunder beschwerdt seindt und sonder- lich unter andern die beyde Fürsten, unsere liebe Vettern und Freundt Herr Johann Friedrich der Elder, Herzog zu Sachsen etc., und Herr Philips Landgraw zu Hessen, Grave zu Katzen- ellenpogen etc. jrer so langwirigen harten und unfürstlichen gefencknuss durch unsere hülff möchten erledigt und jrer alten löblichen freiheit wiederumb restituirt werden“¹).
Im Jahre 1552 begannen die Rüstungen. Moritz hatte nochmals einen Güteversuch gemacht und um Befreiung seines Schwiegervaters gebeten. Die Kurfürsten von Brandenburg und Sachsen, lautete die Antwort, sollten selbst zum Kaiser kommen, um mit ihm die fragliche Angelegenheit zu besprechen. Moritz ging nicht hin. Wozu, dachte er mit Recht, solche Weit- läufigkeiten, da doch der Kaiser allein entscheiden kann? Er und sein Schwager Wilhelm von Hessen waren jetzt fest entschlossen, mit den Waffen zu ertrotzen, was ihnen nicht gutwillig gewährt wurde, so sehr auch der ängstliche Joachim und der eingeschüchterte Landgraf Philipp davor warnten).
Am 26. Juli 1552 schrieb Landgraf Wilhelm aus seinem Feldlager vor Frankfurt aM. an den Kurfürsten von Brandenburg):
„Wir Wilhelm von Gottes Gnaden Landgraw zu Hessen... entpieten hiermit dem hochgeborenen Fürsten Hern Joachim Marggraven zu Brandenburgk des heiligen römischen Reichs Erzkämmerern und Kurfürsten...— Unserm freundlichen lieben Oheimen und Schwa- ger Unser freundlich dienst und und was wir liebs und guts vermögen.“
„Und stellen In keinen Zweifel, E. L. wissen sich genugsam zuerlndern, aus was beweglichen Und wessenlichen Ursachen wir dieselbe nun etzliche Jar hero vielmals ganz ernst- lich erfordert, sich Irer gethanen hohen Obligation nach einzustellen— daruff aber Ir und alwegs, E. L., ein Zeit mit diesem Und das andere Mal mit Jehnem ausflucht gesucht dadurch sie sich solcher einstellung bis uf diesen tag enthalten, da es auch letzlichen auf dem beruhet hat, das villeicht die Zu Passow Jungst verflossene Handlunge E. L. einstellens entnomen haben.
„Nachdem wir aber Spuren und befinden, das solche passowische tagleistung und Handlunge nichts anderst den eitel Betrug und gerede gewesen ist, Zu dem uns von weitem angelangt, das E. L. nit allein an dem, das sie sich nicht einstellen, begnüge, Sondern mit andern leuthen In heimlichen practicken stehen sollen, die unserm Jetzo vorhabenden werck und also der widdererledigung unsers geliebten Hern vatters genzlich zuwidder fallen, So thun wir E. L. hiermit abermals und einss vor all ganz ernstlich ersuchen, das sie sich mit
¹) Aus dem Marburger Archiv. ²) Voigt, S. 167,— Duller, S. 212. ³) Aus dem Marburger Archiv.


