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in einem Briefe vom 23. Juni mit deutlicher Anspielung auf diese Worte der Kurfürsten, er sei auch„kein Gelehrter“ und verstände die Worte gerade so einfach wie sie u. s. w. ¹).
Rätselhaft aber ist und bleibt die Täuschung der Kurfürsten. Sollten sie wirklich keine Ahnung von den Absichten des Kaisers gehabt haben? Sollten sie auf so zweideutige Versicherungen hin den Landgrafen völlig harmlos zum Fußfalle bewogen haben? Fast sollte man meinen, sie hätten mit dem Kaiser unter einer Decke gespielt. Aber von Joachim kön- nen wir es nicht glauben, und über Moritz liegen keine Beweise vor.
Die zwei Kurfürsten ließen übrigens nicht ab, den Kaiser mit Bitten und Flehen zu bestürmen, daß er den gefangenen Landgrafen losgebe, bis ihnen Karl V. in Naumburg be- stimmt erklärte, er werde, wenn sie ihn nicht in Ruhe ließen, den Landgrafen mit nach Spanien nehmen. Da gaben sie vorerst ihr Vorhaben auf. Philipp wurde nach Donauwörth und von da nach Oudenarde in den Niederlanden gebracht, von wo er später nach Mecheln kam, Fünf Jahre dauerte seine Gefangenschaft, und seine Behandlung war so schändlich, daß ihm aller Mut und alles Selbstvertrauen ausgingen. Seine Briefe sind die deutlichsten Zeugen seines Heimwehs, seiner Verzagtheit und seiner vollständigen Ergebung in den Willen des Kaisers.
Nach dem ausdrücklichen Wunsche ihres Vaters mahnten die Söhne Philipps die beiden Kurfürsten nicht eher, als bis die Kapitulationspunkte erfüllt waren, sich ihrem Ver- sprechen gemäß in Kassel als Geißeln zu stellen. Dann wurden sie auf den 7. August, her- nach auf den 7. September, alsdann auf den 1. November, ja den 15. Dezember zur Stellung in Kassel aufgefordert²). Aber sie kamen nicht. Kurfürst Moritz meinte am 3. August, es werde dem Landgrafen mehr genützt, wenn sie frei blieben, als wenn sie auch gefangen wären, teils weil der Kaiser dies nicht gern sähe und den Landgrafen nur noch härter behandeln wuürde, teils weil sie als Freie den Kaiser eher mit Bitten angehen, kurz mehr für den Land- grafen thun könnten. So ließen sich die beiden Kurfürsten am 1. Oktober 1547 von den drei Söhnen des Landgrafen schreiben: sie wüßten doch, was sie versprochen und schriftlich gelobt, sie hätten Vertröstungen über Vertröstungen gegeben, aber nun werde ihr Vater schon im vierten Monate gefangen gehalten, sodaß es fast scheine,„als hätten sie ihre Versicherungen und Ge- leitschreiben mit kaiserlicher Einwilligung gegeben.“ Da erheische es ihre kindliche Fürsorge, sich nicht länger hinhalten zu lassen, und forderten sie deshalb die beiden Fürsten bei ihren kurfürstlichen Ehren und ihrer Verpflichtung auf, sich den 1. November 1547 in Kassel zu stellen. Die Kurfürsten erschienen aber weder im Jahre 1547, noch 1548, noch 1549 und so fort bis zum Ende von Philipps Gefangenschaft. Sie petitionierten wohl für den Landgrafen, aber ihr Fürstenwort hielten sie ihm nicht.
Von allen Seiten liefen Bittschriften für den Landgrafen bei dem Kaiser ein. Herz- zerreißend ist der letzte Brief der von Philipp so zurückgesetzten Gemahlin Christine an den Kaiser vom 19. März 1549, worin sie vier Wochen vor ihrem Tode ihr körperliches Elend schildert und die Sehnsucht ausspricht, sich über wichtige Angelegenheiten vor ihrem Ab- scheiden noch einmal„vertraulich und freundlich“ mit ihrem Gemahle unterreden zu dürfen. Ihr Fußfall vor dem Kaiser hatte nichts geholfen, dieser Brief half auch nichts. Karl V. blieb
¹) Duller, S. 85.— v. Heister, über die Gefangenschaft Philipps des Groſsmütigen, S. 38 bis 41. ²) Die sämtlichen Angaben über die Verhanilungen mit den beiden Kurfürsten sind den Akten des Marburger
Archivs entlehnt.


