Aufsatz 
Die politischen Beziehungen zwischen den Fürsten von Brandenburg und Hessen-Kassel bis zum Anfange des dreissigjährigen Krieges nach archivalischen Quellen dargestellt / von Gustav Wachenfeld
Entstehung
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E. L. über solche artikell, wan sich F. L. auf gnade und ungnade stellen wirden, einnige beschwerung begegnen wurde, das wir uns alsdan auff E. L. kinder erfordern persönlich wollen einstellen und das erwarten, das E. L. über die artickel auf solche einstellung wurde auferlegt.

Hieraufhin begab sich Landgraf Philipp am 19. Juni 1547 in gutem Glauben nach Halle und that den bekannten Fußfall vor Karl V. Vergebens bemühte sich Joachim, den Kaiser dazu zu bewegen, daß er ihm gnädig die Hand reichte!¹). Abends wurden die Kurfürsten nebst dem Bischofe Granvella von Arras und dem Landgrafen zu Herzog Alba geladen. Jener war arglos vergnügt, als ihm nach einer langen und heftigen Unterredung Albas und Granvellas mit den Kurfürsten, wobei Joachim sogar sein Schwert gezückt haben soll(was aber bezweifelt wird)²), angekündigt wurde, daß er des Kaisers Gefangener séei. Alle Gegenvorstellungen halfen nichts. Am anderen Morgen wandten sich die beiden Bürgen an den Kaiser und stellten ihm vor, wie wortbrüchig sie jetzt erscheinen würden, wenn der Landgraf Gefangener bliebe. Der Kaiser antwortete ihnen,er mochte dem Landgrafen wohl in der Kapitulation zugesagt haben, daß er nicht in ewiger Gefängnis sollte gehalten werden, daß er ihnen aber dessen gänzlich sollte versichert haben, ihn gar nicht in Kustodien einziehen zu lassen, das wüßte er sich ger nicht zu erinnern, wäre auch sein Wille und Gemüth nie gewesen*).

Daß Karl V. von vornherein an Gefängnis gedacht hat, beweist sein an König Ferdinand vom 15. Juni 1547(also vor dem Fußfalle geschriebener) Brief), worauf ihm dieser am 17. Juni antwortete, er möge den Landgrafen aus Klugheit nicht gefänglich einziehen.

Die Kurfürsten trifft der Vorwurf, zu leichtgläubig und voreilig gewesen zu sein und dem Landgrafen Versprechungen gemacht zu haben, ohne Einwilligung des Kaisers, ohne genaue Erwägung der betreffenden Worte, auf die es ankam. Ihre leichtsinnigen Zusagen haben den Landgrafen in die Falle gebracht. Die Behauptung übrigens, daß in der ursprünglichen Fassung der geheimen Punktation die Wortenicht enig Gefängnis gestanden hätten, welche nachher Granvella innicht ewig Gefängnis verändert hätte, welche ver- änderte Fassung die Kurfürsten dann bei einem Frühstücke in trunkenem Zustande unterzeichnet haben sollen, diese Behauptung, bis heute noch geglaubt, ist ebenso unwahrscheinlich wie unbe- wiesen. Lauze, der zeitgenössische Biograph Philipps des Großmütigen, weiß davon nichts. Ebenso findet sich in den 8 starken Konvoluten des Marburger Archivs über Philipps Gefangen- schaft, trotz des heftigen und gereizten Briefwechsels über dieselbe, nicht ein Wort davon, auch nicht in den Akten des Berliner Archivs. Außerdem schreibt Granvella am 20. Juni 1547, also an dem Tage nach dem Fußfalle, an die Königin Maria in den Niederlanden von den Kurfürsten:IIz se excusarent pour non lavoir bien entendu et navoir peu sy bien assurer ''affaire que sils fussent este gens de lettre?). Der Kaiser erklärt seinem Bruder Ferdinand

¹) Lauze, Philipp der Groſs mütige, in der Zeitschrift für hess. Gesch. II. S. 239.

²) Droysen, II. 2, S. 308. Zimmermann, S. 128(Lauze, S. 240 etc., weiſs auch nichts von solcher Ent- rüstung des Kurfürsten.

³) Lauze, S. 242.

¹) Duller, Neue Beiträge etc., S. 79. 5) Lanz, Korrespondenz Kaiser Karls V., II., S. 586.