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was es sich handelte, und gab sich doch zum Verräter an seinem Vetter, seinem Schwieger- vater, seinen Glaubensgenossen her.
Im August 1546 begann der Schmalkaldische Krieg.
Kurfürst Joachim trug sich immer noch mit Vermittelungs- und Versöhnungsplänen:). Aber es war zu spät. Die Evangelischen nahmen sie nicht an, und der Kaiser würde sie seiner- seits nicht angenommen haben. Denn wozu hätte er wohl sonst so vorsichtig alles vorbereitet, den Bund mit dem Papste geschlossen und mit seinen Feinden Frieden gemacht? Die Ketzerei sollte ausgerottet werden und, was das Schlimmste war, mit Hülfe treuloser Ketzer selbst, die mit den Spaniern, einem Alba Waffenbrüderschaft schließen konnten.
Was halfen jetzt die Erbeinigungen und Erbverbrüderungen, da Hessen und Kur- sachsen auf der einen, das Herzogtum Sachsen und Brandenburg auf der anderen Seite standen? Ja was halfen da alle Freund- und Verwandtschaftsbande?
Es ist bekannt, wie die Unschlüssigkeit und Uneinigkeit im kursächsischen Kriegs- rate des Landgrafen Vorschläge zum raschen Vorgehen gegen den Kaiser, als dieser in Regens- burg, Landshut und Ingolstadt erst seine Truppen aus den Niederlanden und Spanien erwartete, vereitelten, wie dann nachher der Kurfürst wieder durch Zaudern und Warten auf den böh- mischen Zuzug die Schlacht bei Mühlberg(24. April 1547) und damit seine Freiheit, beinahe sogar sein Leben verlor, und wie sein Vetter Moritz sich in Kursachsen einnistete und die Alber- tinische Linie dort zur Herrschaft brachte.
Markgraf Joachim hatte, seiner Natur gemäß, um es mit keiner Partei zu ver- derben, freilich aber auch von keiner Dank zu ernten, am wenigsten von der evangelischen, Neutralität bewahrt, bis ihn ein kaiserlicher Befehl aus Ulm vom 31. Januar 1547 zwang, ins Lager des Kaisers überzugehen*).
Aber gutmütig wie er war, bot er auch jetzt wieder dem Landgrafen die Hand zur Vermittelung. Joachim und des Landgrafen Schwiegersohn, der neue Kurfürst Moritz von Sach- sen, erboten sich, den Geächteten, nach der Niederlage seines Bundesgenossen, mit dem sieg- reichen Kaiser auszusöhnen. Nachdem die ersten Bedingungen von Philipp als zu hart ver- worfen worden waren, brachte ihn der Rat Ebeleben von Weißenfels zur Annahme der Kapi- tulationsbedingungen und zur Unterwerfung auf Gnade und Ungnade. Es wurde den Kurfürsten vom Kaiser zugesichert, daß solche Ergebung dem Landgrafen weder zu Leibesstrafe noch„ewigem Gefängniss“ gereichen solle. Hierauf schrieben Moritz von Sachsen und Joachim von Brandenburg an den Landgrafen Philipp am 4. Juni 1547 aus ihrem Feldlager zu Wittenberg'):
„Es wolle sich auch E. L. der key. Mai. auf gnade und ungnade erforderlich einstellen, denn wir versprechen E. L. das dieselbige dardurch uber die artickel wider an Leibs noch guths mit gefenknus, Verstrickung oder Schmelerung Ires Landes nicht sollen beschwert werden, Und damit E. L. uns desto statlicher Zuglauben, So verpflichten wir uns mit dieser unser schrift, Wo
¹) Droysen, II, 2, S. 305.— Zimmermann, S. 125.— Rommel IV, S. 319 und 320. ²) Riedel, II, 6, p. 485. ³) Nach dem Originale im Marburger Archiv.


