Aufsatz 
Die politischen Beziehungen zwischen den Fürsten von Brandenburg und Hessen-Kassel bis zum Anfange des dreissigjährigen Krieges nach archivalischen Quellen dargestellt / von Gustav Wachenfeld
Entstehung
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Bündnis zwischen Kursachsen, Hessen, Baiern, Frankreich und Polen gegen den Kaiser und die kaiserliche Partei drohte, vereinigten sich die katholischen Fürsten des Dessauer Bünd- nisses noch einmal zum Halleschen Bunde!). Mit ernster Sorge sah Joachim ringsum, in Mecklenburg, Pommern, Braunschweig, selbst Magdeburg, die Ketzerei sich ausbreiten, ja trotz seiner Strenge regte es sich schon in seinem eigenen Lande. Da verpflichtete er seine Söhne über seinen Tod hinaus zum strengen Festhalten am katholischen Glauben und gab seinem jüngeren Sohne Johann(gegen die Bestimmungen der goldenen Bulle, wonach die Kurfürsten- tümer ungeteilt bleiben müssen, und gegen die Hausordnung des Albrecht Achilles), weil er ihm rücksichtlich des Glaubens am meisten traute, die Neumark, das Land Sternberg, das Fürstentum Krossen und die Herrschaften Kottbus und Zeitz. Aber auch der ältere Sohn Joachim schien wegen seiner Heiratsverbindungen mit dem Herzoge Georg von Sachsen, von dem freilich Philipp der Großmütige auch eine Tochter zur Gemahlin hatte, und neuerdings mit dem Könige von Polen dem Vater zuverlässig zu sein.

Im Jahre 1535 starb Joachim I. Sein Sohn und Thronfolger Joachim II.(1535 1571) befand sich rücksichtlich seines Glaubens und Bekenntnisses in einer peinlichen Lage. Er war von Herzen Protestant, mochte aber nicht offen mit seinem Bekenntnisse herausgehen. Vergeblich suchte ihn Landgraf Philipp in seinem Trostbriefe vom 18. Juli 1535 dazu zu bewegen, indem er ihm die Worte Christi vorhielt:Wer mich bekennet vor den Menschen, den will ich auch bekennen vor meinem himmlischen Vater²). Joachim II. hatte eben nicht den Bekenntnis- mut Joachims I. Anfangs mochte ihn wohl die Pietät gegen den Vater von einem offenen protestantischen Bekenntnisse zurückhalten, aber, als er dies innerlich überwunden hatte, bewog ihn die Rücksicht auf seine katholischen Verwandten, die ihn umlagerten, und auf den Kaiser, den er nicht beleidigen wollte, Zusicherungen nach beiden Seiten zu gebenꝰ?).

Am 19. März(Montag nach Judica) 1537 kamen die erbverbrüderten Fürsten von Sachsen, Brandenburg und Hessen in Zeitz zusammen), um ihre Erbeinigung zu erneuern. Hier zeigte sich gleich die religiöse Differenz. Der Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen beantragte die alte Formelder h. römischen Kirche zu Ehren zu streichen?). Hierüber gab es einen heftigen Wortstreit zwischen ihm und dem Herzoge Georg, bis dieser vom Bunde zurücktrat. Aber Montag nach Palmarum ist er doch wieder zugetreten. An demselben Tage wurde beschlossen, nach dem Originale der Erbverbrüderung von 1457 und ihrer kaiserlichen Bestätigung zu suchen²). Vergeblich bemühte sich Brandenburg, diese Erbverbrüderung etwas modificiert erneuern und zur kaiserlichen Bestätigung gelangen zu lassen. Montag nach Matthäi 1537 schrieb der kursächsische Kanzler Borchart, der Kurfürst von Brandenburg möge erst einige sonstige Erbverträge beseitigen, welche neben ihrer Erbverbrüderung nicht bestehen

9) Droysen II, 2. S. 229.

²) Rommel, Urkunden zur Gesch. Philipps des Grolsmütigen, S. 69. Zimmermann, Gesch. der Mark Branden- burg unter Joachim I. und Joachim II., S. 82.

³) Droysen II, 2, S. 245 und 246.

¹) Löning gibt 8. 40, Anm. 95, irrtümlich den Sonnabend nach Lätare(12. März) als Datum an, Andere nen- nen den Mittwoch nach Judica, wieder Andere den Montag nach Palmarum.

Vergl. dagegen die Originalurkunden im Weimarer Archiv, welche den 19. März, Montag nach Judica,

als Datum anführen.

) Droysen, II, 2, S. 247.

6) Nach den Akten des Dresdener und Berliner Archivs.