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hessen und Burggraf Albrecht Achilles von Nürnberg zu den Vollstreckern der Reichsacht gegen Diether gehörten!). Nun wollte es das Schicksal, daß im Jahre 1470 Albrecht Achilles Kur- fürst von Brandenburg und 1471 Heinrich III., nach Ludwigs Tode, Landgraf von Gesamthessen wurde. Die Spannung zwischen ihnen wurde natürlich auch dadurch nicht geringer, daß die Hessen, welche unter dem Koadjutor Hermann von Köln, dem Bruder des Landgrafen Hein- rich III., die durch Karl den Kühnen von Burgund belagerte Stadt Neuß am Rheine tapfer verteidigt hatten, im Auftrage des mit Karl dem Kühnen unterhandelnden Kaisers vom Kurfürsten Albrecht Achilles ganz unerwartet im selben Augenblicke heimgeschickt wurden, als die lange ersehnte kaiserliche Hilfe unter dem Brandenburger endlich eingetroffen war und die Hessen sich schon freuten, den stolzen Burgunderherzog gründlichst demütigen zu können*²). Erst als Albrecht Achilles an sich selbst des Kaisers Undank und Treulosigkeit erfahren hatte, ver- sammelte er die Fürsten zu Nürnberg(1480) und beriet mit ihnen des Reiches Lage in der großen Türkengefahr, fest entschlossen, nötigenfalls auch ohne den Kaiser zu handeln. Bei dieser Gelegenheit näherte er sich auch den erbverbrüderten Freunden wieder, und so wurde denn am 15. November 1480 von dem Erzbischofe Hermann von Köln, dessen Bruder Hein- rich III. von Hessen und dem Herzoge Albrecht von Sachsen ein Ehebündnis zwischen dem Herzoge Wilhelm von Jülich, Berg und Ravensberg und der Sibylla, einer Tochter des Mark- grafen Achilles, verabredets).
Albrechts Sohn Johann Cicero erneuerte am 23. Mai 1487 zu Nürnberg die Erb- einigung mit Sachsen und Hessen).
Nun vernehmen wir längere Zeit wieder nichts von Beziehungen zwischen den Häusern Brandenburg und Hessen, außer daß der Vermählung des Landgrafen Wilhelm des Mittleren mit Jolantha von Lothringen zu Kassel am 12. November 1498 auch die fränkischen Mark- grafen Friedrich und Georg von Brandenburg beiwohnten?.
Als nach dem Tode Wilhelms des Mittleren(1509) wegen der vormundschaftlichen Regierung(für dessen erst fünfjährigen Sohn Philipp) Unruhen in Kassel ausbrachen und sich die Gesandten Sachsens und Brandenburgs, als die Vertreter erbverbrüderter Fürsten, vor- schnell in die hessischen Angelegenheiten einmischen wollten, wurden sie von den Kasselern zurückgewiesen und vertrieben, und die Landgräfin Anna ward als Regentin von Hessen ein- gesetzt(1514)). Zwar knüpfte die Landgräfin Heiratsverbindungen für ihre Kinder Elisabeth und Philipp mit dem Herzoge Georg von Sachsen und dem Kurfürsten Joachim I. von Brandenburg an(1516)*), aber die Verhandlungen mit letzterem führten doch nicht zu dem gewünschten Ziele. Landgraf Philipp(der Großmütige) vermählte sich im selbigen Jahre 1523, in welchem ¹) Menzel, Diether von Isenburg, S. 63 etc. Rommel III, S. 11—13. Riedel II, 5. p. 55—58. ²) Rommel III, S. 57. Droysen II, S. 433. Teuthorn VII, S. 463. Souchay IV. S. 379. ³) Riedel II, 5 p. 368. ¹) Rommel III, S. 92 gibt irrtümlicherweise eine Erbverbrüderung an. Der Vertrag ist nicht Mitt- woch nach Himmelfahrt(wie Löning S. 34 behauptet), sondern Mittwoch vor Himmelfahrt abgeschlossen worden, auch nicht am 25. Juni(da der späteste Termin selbst für das Pfingstfest der 14. Juni ist), sondern am 23. Mai. 3 5) Rommel III, S. 114.
6) Rommel III, S. 225. ²) Rommel III, S. 233. Droysen II, 2. S. 99.


