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durften, hintertrieben worden sein. Wenigstens geschah dies durch den Erzbischof von Mainz, der Lehenansprüche auf Teile von Hessen hatte. Die Kaiser des 16., 17. und 18. Jahrhun- derts werden es wohl nicht in ihrem habsburgischen und katholischen Interesse gefunden haben, zu einer Vereinigung der drei größten protestantischen Länder Norddeutschlands die Hand zu bieten.
Mag es aber mit der kaiserlichen Bestätigung sich verhalten, wie es wolle, That- sache ist, daß Sachsen, Brandenburg und Hessen sich in der Mitte des 15. Jahrhunderts auf’s Engste verbündet haben.
Übrigens war diese Tripelallianz, trotz der erwähnten Kämpfe zwischen Branden- burg und Sachsen und trotz der geographischen Entfernung Hessens von Brandenburg. nicht bloß in den dynastischen Interessen, sondern auch in den Entwickelungsverhältnissen der drei Staaten selbst begründet.
Brandenburg war ja, wie wir gesehen haben, von Anfang an ein sächsischer Staat, ebenso wie das spätere Kurfürstentum Sachsen von den sächsischen Kaisern Heinrich I. und Otto dem Großen als Grenzmark gegründet und von Lothar von Sachsen wiederhergestellt. Sächsisch war der brandenburgische Adel, sächsisch die Sprache, die Sitte und die kirchliche Einrichtung des brandenburgischen Staates. Nur der Dynastienwechsel in Kursachsen brachte, da sich Brandenburg selbst Rechnung auf jenes Kurfürstentum gemacht hatte,(Albrechts des Bären Sohn Bernhard war der Stifter der im Jahre 1422 ausgestorbenen Linie Sachsen-Wit- tenberg gewesen) eine Verstimmung zwischen beide Staaten; und es war verzeihlich, daß die hohenzollernschen Markgrafen mit Eifersucht auf das Haus Wettin blickten, welches zu Meißen, Thüringen und dem Osterlande von dem Kaiser Sigismund auch noch die sächsische Kurwürde erhielt. Doch wurde durch Hessens Vermittlung der Friede zwischen Sachsen und Branden- burg wiederhergestellt.
Hessen, nach der Chattenzeit fränkische Provinz, mußte in seinen nördlichen Gauen zwischen Diemel und Weser viele Sachsen aufnehmen. Mehr als 100 Jahre war Hessen mit dem unter Heinrich I. und Otto dem Großen sächsisch gewordenen Thüringen vereinigt und seit 1373 durch eine Erbverbrüderung verbunden. Als nun das Haus Wettin zu Meißen und Thüringen auch Kursachsen erhielt, wurde die Erbverbrüderung mit Hessen auch auf Kur- sachsen ausgedehnt. Mit Brandenburg wurde Hessen, wie wir bereits gesehen haben, durch seine Familienverbindungen mit dem hohenzollernschen Hause und durch seine Vermittelungen zwischen ihm und Sachsen näher verbunden.— 3
Den Abschluß der Erbverbrüderung überlebte Landgraf Ludwig der Friedsame nicht, lange; er starb schon am 17. Januar 1458. Ihm folgte in Niederhessen(mit der Hauptstädt Kassel) sein ältester Sohn Ludwig II.(der Freimütige) und in Oberhessen(mit der Haupt- stadt Marburg) sein zweiter Sohn Heinrich III.(der Reiche), welcher 1479 seinen Schwieger- vater Philipp von Katzenellenbogen beerbte und die schöne Grafschaft mit den Städten Darm- stadt, St. Goar und Dietz zum Gesamthause Hessen brachte.
In der Mainzer Stiftsfehde standen Friedrich II. von Brandenburg, Heinrich III. von Oberhessen und dessen Schwiegervater Philipp von Katzenellenbogen auf Seite des geächteten und gebannten Mainzer Erzbischofs Diether von Isenburg, während Ludwig II. von Nieder-


