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die Gemahlin des Landgrafen Hermann des Gelehrten¹), welcher seinem Oheime Heinrich II. dem Eisernen in der Regierung gefolgt war. Friedrich V. verfügte sogar in einem Hausgesetze von 1387, daß keine territorialen Veränderungen in seinem Lande ohne die Einwilligung seines landgräflichen Schwiegersohnes vorgenommen werden sollten. ²)
Besonders nahe schlossen sich aber die beiden Schwäger Hermann der Gelehrte und Friedrich VI. an einander an. Sie reisten gemeinschaftlich auf die Fürstentage, welche der Absetzung des Kaisers Wenzel vorausgingen, sie wohnten beide dem Beschlusse der Fürsten vom 1. Februar 1400 zu Frankfurt a./M. bei, wonach der zu wählende neue König aus den Häusern Baiern, Sachsen, Meißen, Hessen, Nürnberg oder Würtemberg sein sollte*), sie hatten endlich beide die Freude, ihren Schwager Ruprecht von der Pfalz gewählt zu sehen. Als sich dieser aber seiner großen Aufgabe nicht gewachsen zeigte, schloß sich Burggraf Friedrich VI. dem ritterlichen und vielversprechenden Ungarnkönige Sigismund, Wenzels jüngerem Bruder, an und bewirkte nach Ruprechts Tode, in Begleitung seines Schwagers Hermann von Hessen, unter großen Schwierigkeiten Sigismunds Königswahl(1410).⁴)
Darf man annehmen, daß Burggraf Friedrich VI. jener Hohenzoller war, welcher dem Könige Sigismund in der Türkenschlacht bei Nikopolis(1396) das Leben rettete, so war es nur ein Akt der Dankbarkeit, wenn Sigismund im Jahre 1411 den Burggrafen zum Statt- halter und im Jahre 1415 zum Kurfürsten von Brandenburg erhob.
Die verwandt- und freundschaftlichen Beziehungen der Hohenzollern zum Hause Hessen wurden nun von der Pegnitz an die Spree übertragen und waren nicht ohne Einfluß auf ihre territoriale Politik.
2. Kapitel.
Vom Regierungsantritte der Hohenzollern in Brandenburg bis zur Reformation (1415— 1517.)
Das vertraute Verhältnis, welches zwischen Friedrich I. von Brandenburg und Her- mann von Hessen bestanden hatte, ging zwar auch auf dessen Sohn Ludwig den Friedsamen über; aber Friedrich und Ludwig waren doch zu verschiedene Naturen, um auch in Reichsange- legenheiten immer gemeinsam zu handeln. Friedrich I. von Brandenburg, der Mann der großen Politik, stand über seiner Zeit, ein verkannter politischer Reformator, während Ludwig der Friedsame von Hessen, der treue Regent seines Landes und Friedensvermittler der Nachbarn, zwar einer der edelsten Söhne seiner Zeit war, aber nichts weniger als reformatorischen Geist besaß. Jener mühte sich als Feldherr und Staatsmann zur Zeit der Hussitenkriege vergeblich ab, dem deutschen Vaterlande zu nützen, dieser beteiligte sich persönlich nur zweimal(1420 und 1431) an jenen Kriegen und lebte sonst nur seinem Hessenvolke, aber in gutem Einvernehmen mit dem brandenburgischen Oheime.
¹) Rommel II, S. 216 und 257. Riedel I, S. 365.
²) Minutoli, Friedrich I., S. 11.
³) Rommel II, S. 234. Droysen, Gesch. der preufs. Politik I, S. 229. ¹) Rommel II, S. 253.


