Die politischen Beziehungen zwischen den Fürsten von Brandenburg und Hessen-Cassel bis zum Anfange des dreilsig- jährigen Krieges.
1. Kapitel.
Brandenburg und Hessen-Kassel bis zum Regierungsantritte der hohenzollernschen Kurfürsten(1415.)
Als sich die Landgrafschaft Hessen-Kassel, die Urheimat der tapferen Chatten), nach einem blutigen Erbfolgekriege von Thüringen losriß und in Heinrich I., dem„Kinde von Brabant“, einen eigenen Stammesfürsten erhielt(1265), hatten wohl schon Beziehungen zwischen den Landgrafen von Thüringen und Hessen zu den Markgrafen von Brandenburg stattgefunden. Der Askanier Albrecht der Bär und sein Sohn Otto I. hatten gemeinschaftlich mit den Land- grafen Ludwig I., II. und III. von Thüringen und Hessen gegen die eroberungssüchtigen Welfenherzöge Heinrich den Stolzen und Heinrich den Löwen gekämpft(1137, 1167 und 1180)²).
Etwa 100 Jahre später(1276 und 1277) wurden Heinrich I. von Hessen und Otto IV. von Brandenburg zu Schiedsrichtern gewählt zwischen Rudolf von Habsburg und Ottokar von Böhmenb).
Aber sonst finden wir während der Askanierzeit, sowie während der Regierung der baierschen und luxemburgischen Markgrafen, also während der ersten 3 Jahrhunderte des brandenburgischen Staates(1134— 1415), keine Spur von Beziehungen zwischen beiden Staaten.
Erst den Hohenzollern war es vorbehalten, mit dem hessischen Fürstenhause in nähere Verbindung zu treten, und zwar laufen die Fäden dieser Verbindung in die Zeit zurück, in welcher jene noch einfache Burggrafen von Nürnberg waren.
Johann II. von Nürnberg, Friedrichs III. Sohn, welcher im Jahre 1300 kinderlos starb, war mit Agnes, der Tochter Heinrichs I. von Hessen, vermählt.4) Margarete von Hohenzollern, Friedrichs V. von Nürnberg Tochter und Friedrichs VI. Schwester, wurde 1383
¹) Tac. Germ., Cap. 30 und 31. ²) Rommel, hess. Gesch. I., S. 245, 259 und 264. ³) Böhmer, regesta imperii von 1246—1313, p. 80, 85 und 88.. ¹) Rommel II, S. 98. Buchholtz, Gesch. der Mark Brandenburg, III, S. 12. Riedel, Gesch. des preuſs. Königshauses I, S. 180. 1


