Aufsatz 
Über das Verhältnis der Rede Isokrates peri antidoseos zu Platos Apologie des Sokrates
Entstehung
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Der Epilog verurteilt wiederum die unwürdigen Mittel, zu denen die Angeklagten am schluß ihrer Reden greifen.

In der zweiten Rede handelt es sich um den strafantrag, den der Angeklagte zu stellen das Recht hat. sokrates bean tragt zuerst für sich keine strafe, sondern eine Belohnung, die hohe Auszeichnung der SPeisung im Prytaneum. SPäter jedoch fordert er doch eine Geldstrafe von 40 Minen(364-38 b).

Die dritte Rede gliedert sich wieder in zwei Teile. In dem ersten wendet sich sokrates an diejenigen Richter, welche ihn verurteilt haben, und hält ihnen die Folgen des Urteils SPruches vor Augen(38639d). In dem zweiten erklärt er denjenigen Richtern, welche ihn freigeSProchen haben, daß der Tod in keinem Falle ein Übel sei(396te).

Betrachten wir nun die DiSPosition der Antidosis, so finden wir eine ähnliche Einteilung.

Über die Vorrede(113) können wir hinweggehen, weil ihr Inhalt schon oben erörtert ist. Auch das Proömium(14 29) lassen wir vorerst beiseite, da SPäter darüber genauer zu handeln ist. In der sogen. propositio(3032) unterscheidet der Redner, wie Plato in seiner Apologie, eine doppelte Anklage: 1) die offizielle αν, in der gegen seinen rhetorischen Unter richt die Beschuldigung erhoben wird, daß er die Jugend ver derbe und die schüler zu ränkesüchtigen Advokaten mache und 2) die 40, Verleumdungen, welche er den Kläger in seiner Anklagerede vorbringen läßt, wonach der Gegner seine Bedeutung als sachwalter und Lehrer der Beredsamkeit, sowie die Menge seiner schüler und sein dadurch erworbenes Vermögen absichtlich übertreibe, um dadurch bei den Zuhörern Neid und Mißgunst zu erregen. Wir haben also eine ganz ähnliche Gliederung wie in der Apologie. Die eigentliche Verteidigungsrede hat folgen des schema:

1) Die Widerlegung der 9οαν. Er verderbe die Jugend nicht, denn sonst würden ganz gewiß diejenigen, welche durch seine Beredsamkeit geschädigt wären, selbst gegen ihn auftreten (33-36);

auch müßte er sich notwendig mit der gerichtlichen Bered samkeit befassen, was aber niemand von ihm sagen könne (37 44).