8
rede aber konnte Isokrates diese eingehende Darstellung seines Lebensberufes nicht aufnehmen, wenn es sich in dem Prozeß bloß um den Vermögenstausch handelte. Es mußte vielmehr etwas Höheres und Wichtigeres auf dem SPiele stehen. Der Redner erdichtete also einen Kriminalprozeß, und zwar lautete jetzt die πìά, wenn wir sie aus den Worten unserer Rede selbst rekonstruieren(§ 30): αναν Tooνεαιεινσα dιέα½½ιαιαορν πν ve⁰ννενοονν αάνεν ι-αμαεπιρνν απσ ππασσ αροσ ꝗιπαεαιν ν ον ꝗνριοα reoνενντενν. Wir finden also hier fast dieselbe Anklage, die man auch gegen sokrates erhob; nur daß in unserem Falle der schädliche Einfluß auf die Jugend in dem rhetorischen Unter— richte zu suchen ist, während sokrates der Verführung der Jugend beschuldigt wurde auf Grund seiner mit dem staats⸗ kultus unvereinbaren religiösen Anschauungen. Doch finden wir auch in der ersten von sokrates selbst fingierten Klage den Vorwurf, daß er sich verfehlt habe ν ννν οκοαν ιαιμιτο nouαν α½σ cι˙ιονεν πννσ ππαριτα dιìσ-π̈Hα0π%ν. Es fragt sich nun, ob diese Beschuldigung gegen Isokrates wirklich erhoben wurde. Denn von vornherein erscheint diese Anklage gegen unseren Redner völlig ungerechtfertigt; gerade seine kunstvolle, von dem Treiben des Marktes und der Gerichtshallen sich scheu zurück— ziehende Rhetorik, die nicht müde wird, den Ruhm Athens zu preisen und den Kampf des gesamten Hellas gegen die Perser zu predigen, scheint am wenigsten dieser Vorwurf zu treffen. Allein wir müssen hierin doch unserem Redner Glauben schenken, da er in der Einleitung(§ 8) sagt, er lasse seinen fingierten sykophanten dieselben Verleumdungen vorbringen, welche bei dem Vermögenstauschprozeß wirklich vorgebracht worden seien. Erklärlich ist dies allerdings, denn bekanntlich wurde allen sophisten, zu welchen Isokrates auch gerechnet wurde, dies zur Last gelegt(Apol. 23d). Das 2ν άνν πρνορν αεαμυ ππμ¹ war eben ein schlagwort, welches von den Anhängern der alten Richtung gegen alle sophisten angewendet wurde, seitdem Prota— goras diese Kunst zu lehren verSPrach. Übrigens muß in der That sein Unterricht sich auch auf die gerichtliche Beredsamkeit erstreckt haben, wie aus Demosth. XXXV, 41 sg. her⸗ vorgeht.
Noch ein anderer Vorwurf wurde dem Redner gemacht: er habe sich durch seinen Unterricht ein ungewöhnlich großes


