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R. ertheilte Anfangs den Unterricht ſelbſt, bis er im Juni Caſſel verließ, um nach Pyrmont zu reiſen. Während ſeiner Abweſenheit vertrat ihn der von ihm„abgerichtete“ Cornelius Götze*). Als R. länger ausblieb, als er verſprochen, war man in Verlegenheit, wie man die Schüler beſchäftigen ſolle. R. ließ ihnen ſagen, ſie ſollten im Repetieren fortfahren**). Am 27. Juli 1616 ließ der Landgraf durch den Hofprediger Paul Steinius R. zur ſchleunigen Rückkehr nach Caſſel laden, damit in der erſten Hälfte des Septembers das Examen der Schüler vorgenommen werden könnte. R. blieb aber aus, antwortete nicht einmal auf dieſe Aufforderung. Vergeblich ſtellten ihm Stein und Krugk im Herbſte(4. September) auf Befehl des Landgrafen vor, daß der Landgraf feſt entſchloſſen ſei, das Werk fortzuſetzen; vergebens redete ihm der Präceptor Schimmelpfennig von der Hofſchule(5. September) dringend zu, nach Caſſel zurückzukehren,„ſeine laboranten zu beſuchen, vndt ihnen weitere anleitunge zu geben“. Der Didektiker blieb fern. Der Landgraf bot alles auf,
um den eigenſinnigen Mann wieder zu locken, und nahm ſelbſt die Vermittelung des Grafen von Naſſau in
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Anſpruch; der Didaktiker erwiderte aber dieſem von Frankfurt aus am 14. October 1616, er habe in Caſſel keinerlei ihn bindende Zuſage gemacht***), ſei aber gleichwohl bereit, der Förderung des dortigen Unternehmens be⸗ hüflich zu ſein, wenn man ihm dem Rector Krugk zur Unterweiſung ſende. Dagegen verlange er vom Landgrafen keine andere Belohnung als Diogenes von Alexander, nämlich ihm dasjenige nicht nehmen zu wollen, was er ihm nicht geben könne, ſeine Zeit und Autorität. Nach Caſſel aber zurückzugehen, finde er, Jabgeſehen von anderen dringlichen Reiſen, weder nöthig noch rathſam. Denn„mit dem Teufel, Donner Burgvoget, Stalmeiſter, ja ſolchem ſchreiben vnd Drewworten“ könne er„ſein chriſtliches Vorhaben nicht ein⸗ und noch viel weniger hinausführen“, ſo lange der Landgraf nicht begreifen wolle, was dieſe„Gottliche vnd in Gottes wort ſehr tieff vnd wol gegründte Lehrkunſt“ bedeute,„vnd worumb ſie eben zu dieſer Zeit von ſolch einer vnanſehnlicher, vnd von vielen verachteter Perſon der vndanckbahren welt muß vorgetragen. vnd fort⸗ geſetzet werden“.„Didactica Ratichii, ſchließt er, Soll vnd wird dennoch mit Gottlicher hülffe woll ſein vnd verbleiben, wan ſchon J. F. G. vnd R. nicht mehr in dieſer böſen, Gottloſen vnd verkehrten welt zu finden ſein“.
Der Landgraf war über dieſes Schreiben des R. im höchſten Grade aufgebracht. Trotzdem will er ihm verzeihen †), will ihm für Collaboranten ſorgen und ihn allen erſprießlichen Vorſchub genießen laſſen; er ſolle nur wieder nach Caſſel kommen und einige tüchtige Mitarbeiter dahin verſchreiben. Folge er jetzt aber nicht, ſo, drohte der Landgraf, werde er den trotzigen und unverſchämten Menſchen ſchon zu finden und zu ſtrafen wiſſen † †).
*) Als dieſer Anfangs Juli erkrankte, mußte der Unterricht unterbrochen werden, weil kein von R. abgerichteter Stell⸗ vertreter da war. Krugk ſchlug vor, den Unterricht entweder dem Lehrer Melideus zu übertragen, oder dem gerade anweſenden studiosus Cassellanus Joh. Prebli Sohn, welcher von Götze zu unterweiſen wäre.
**) Schreiben des Pyrmonter Rentmeiſters Conr. Billeb an Regnerus Sixtinus, Dr. jur. und Rath zu Caſſel, vom 17. Juli 1616. 3 ***)„Ich konnte vnd wolte aber nicht lenger zu Caſſel alß biß auff die erſtkünfftige Francforter Meſſe verharren. Was der Probe halben ingewendet wird, hat keinen grund, ich bin J. F. G. eine Probe zu leiſten durchauß nicht geſtendig. Nicht deſto weniger habe ich zu dem Ende ſoviel bey J. F. G. vnd deroſelben Präceptorn beide ſchriftlich und mündlich hinderlaßen, das kein verſtändiger Menſch darauff wird zu ſagen haben, ja wan ſie nur daſſelbe zu der Ehr Gottes vnd der lieben Jugent wolfahrt, recht gebrauchten vnd anwendeten, würden ſie Gott dem Almechtigen nicht genochſam dafür zu danken haben“.
†) Der Graf Johann der Aeltere von Naſſau hatte bei einer Zuſammenkunft mit dem Landgrafen in Frankfurt ein gutes Wort für R. eingelegt und des Landgrafen Zuſage erhalten, einige heſſiſche Gelehrte„nacher Frankfurt zu Verfertigung ſeiner angegebener Lexicorum vnd systematis zu uerordnen“. Den Landgrafen verdroß es, daß R. ihn„in medio cursu ſeiner angegebenen vnd ins Werck geſtellten didactica ſtecken laſſen möchte“, und es war ihm„zumahlen bedencklich, von dieſer proba, ehe vnd zuuor man daruon etwas gewiſſes vrtheilen könne, abzuſtehen“.
††) Landgraf Moritz an Graf Johann, den Aelteren zu Naſſau d. d. Rotenburg 30. October 1616. Aus dieſem Schreiben auch die vorige Anmerkung. 1.


