60
AᷓÖANAÖEAENE
Nachricht.
Das neue Schuljahr wird am Montag den 24. April d. J. eröffnet werden.
Im Betreff des Schulgeldes wird daran erinnert, daß daſſelbe in Quartal⸗Raten vorausbezahlt wird. Daſſelbe beträgt für Prima und Secunda 84, für Tertia und Quarta 72, für Quinta und Sexta 60 Mark jährlich. Wer das Gymnaſium verläßt, hat das Schulgeld bis einſchließlich des Quartals zu zahlen, in welchem er abgeht, bezw. ordnungsmäßig abgemeldet wird. Seit dem 1. October 1875 wird von den ab⸗ gehenden Schülern eine Abgangsgebühr nicht mehr erhoben. Dagegen iſt für jede Ausfertigung eines Abgangs⸗ zeugniſſes eine Gebühr von 3 Mark an die Gymnaſialkaſſe zu entrichten.
Aus einer Verfügung Sr. Excellenz des Herrn Miniſters vom 14. October 1875, die häuslichen Ar⸗ beiten der Schüler betreffend, wird den Angehörigen unſerer Schüler Folgendes an's Herz gelegt:
„Die Schule iſt darauf bedacht, durch die den Schülern aufgegebene häusliche Beſchäftigung den Erfolg des Unterrichtes zu ſichern und die Schüler zu ſelbſtändiger Thätigkeit anzuleiten, aber nicht einen der körper⸗ lichen und geiſtigen Entwickelung nachtheiligen Anſpruch an die Zeitdauer der häuslichen Arbeit der Schüler zu machen. In beiden Hinſichten hat die Schule auf die Unterſtützung des elterlichen Hauſes zu rechnen. Es iſt die Pflicht der Eltern und deren Stellvertreter, auf den regelmäßigen häuslichen Fleiß und die ver⸗ ſtändige Zeiteintheilung ihrer Kinder ſelbſt zu halten; aber es iſt ebenſo ſehr ihre Pflicht, wenn die Forde⸗ rungen der Schule das zuträgliche Maß der häuslichen Arbeitszeit ihnen zu überſchreiten ſcheinen, davon Kenntniß zu geben. Die Eltern oder deren Stellvertreter werden arsdrücklich erſucht, in ſolchen Fällen dem Director oder dem Claſſen⸗Ordinarius perſönlich oder ſchriftlich Mittheilung zu machen, und wollen überzeugt ſein, daß eine ſolche Mittheilung dem betreffenden Schüler in keiner Weiſe zum Nachtheil gereicht, ſondern nur zu eingehender und unbefangener Unterſuchung der Sache führt. Anonyme Zuſchriften, die in ſolchen Fällen gelegentlich vorkommen, erſchweren die genaue Prüfung des Sachverhaltes und machen, wie ſie der Ausdruck mangelnden Vertrauens ſind, die für die Schule unerläßliche Verſtändigung mit dem elterlichen Hauſe unmöglich.“
Anmeldungen für das ſ. g. Silentium(tägliche Arbeitsſtunde unter der Aufſicht eines Gymnaſiallehrers) müſſen bei dem Director geſchehen.
Caſſel, den 23. März 1876. Der Königliche Gymnaſial⸗-Director: Dr. Gideon Vogt.
eNGEee


