Kriegsweſen.
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waren die Summen, welche die Betheiligung der Bürgerſchaft an Kriegszügen erforderte. So koſtete der Zug der Wormſer Bürger gegen Kaſtel 1242 die Stadt 400 Mark, die Hülfe, welche die Bürger in demſelben Jahre dem König Konrad in's Rheingau leiſteten, über 300, die Belagerung der Starkenburg 1243 über 200, der zweite Zug in's Rheingau 1243 ebenſoviel, der Zug an die Nidda 1246 150, der Zug gegen Flonheim 1250 über 700, der rheiniſche Städtebund 1254 über 1000, der Zug gegen Rietberg 1255 über 500, die Belagerung von Rheinfels 1256 2000, die Befreiung der bei Selz gefangen genommenen Bürger 254, der Zug gegen Alzey 1260 über 1000 Mark, die Entſchädigung wegen der Zerſtörung von Pfeddersheim 1150 Pfund Heller, die Züge zur Erhaltung des rheiniſchen Landfriedens 1270 f000 Mark. Dazu kamen nicht ſelten hohe Geldſtrafen, wie z. B. die Kölner 1106 ihre Auflehnung gegen Heinrich V. mit 6000, die Wormſer 1122 das gleiche Vergehen mit 5000 Pfund Silber büßen mußten. Zieht man nun den weit höheren Werth des Geldes im Mittelalter in Betracht, ſo müſſen uns jetzt ſolche Summen faſt unbegreiflich er⸗ ſcheinen; man kann ſie nur dadurch erklären, daß man annimmt, das ganze bewegliche Kapital ſei in den Städten aufgehäuft geweſen und auch nach zeitweiſer Verringerung bald wieder in dieſelben zurückgeſtrömt. Freilich konnten außergewöhnliche Ausgaben nicht immer durch Beſteuerung aufgebracht werden, und es mußten ſich die Städte ſchon frühe zum Schuldenmachen entſchließen. Anfangs verkaufte man Renten und Gefälle, verpfändete das Ungelt, zuletzt lieh man baares Geld, gewöhnlich gegen Leibrenten. Der Zinsfuß war hoch, meiſt 6— 10 Procent; die Stadt Frankfurt mußte im 14ten Jahrhundert für Anlehen einmal 9, einmal 11 ¾, einmal 13, zweimal 18, einmal 45, ein⸗ mal ſogar 52 ℳ bezahlen. Baſel hatte im Jahre 1430 nicht weniger als 14,200 Pfund jährliche Zinſen zu entrichten; ganz ähnliche Verhältniſſe, die von einer großen Zerrüttung des ſtadtiſchen Haushaltes zeigen, finden ſich auch in den andern Städten.
Die Sicherheit der Städte beruhte nicht nur auf ſtarken Mauern und Thürmen, ſondern eben⸗ ſoſehr auf einem tüchtigen Bürgerheere. In der erſten Hälfte des Mittelalters waren nur Freie und Dienſtmannen waffenfähig geweſen, Hörige, alſo die Handwerker, waren vom Kriegsdienſte aus⸗ geſchloſſen. Seitdem ſich aber die Städter ſo wacker ihres Königs Heinrich IV. angenommen hatten, ſiel dieſer Unterſchied weg, und die Handwerker bildeten von nun an einen Haupttheil der ſtädtiſchen Heere, die an Zahl, wenn auch nicht immer an Tüchtigkeit, den Ritterheeren weit überlegen waren. Eine Andeutung der früher dem Ritterſtande vorbehaltenen Ehrenrechte finden wir in einer Verordnung Friedrich I., wonach die reiſenden Kaufleute ihr Schwert nicht umgürten, ſondern nur an den Sattel geknüpft, oder auf den Wagen gelegt mit ſich führen durften. Für Worms haben wir eine Angabe über die Zahl der waffenfähigen Bürger aus der Zeit der höchſten Blüthe der Stadt, nämlich aus dem Jahre 1250. Damals rückte die Hälfte der Bürgerſchaft der inneren Stadt mit 2000 Be⸗ waffneten und 100 Armbruſtſchützen aus. Rechnet man für die andere Hälfte der inneren Stadt und die weniger dicht bevölkerten Vorſtädte je die gleiche Zahl, ſo ergibt ſich die Summe von etwa 6000 Mann als die waffenfähige Mannſchaft von Worms. Das Bürgerheer war Anfangs nach Kirchſpielen, dann nach Zünften eingetheilt; ſpäter kehrte man zu der früheren Ordnung zurück. Die Patricier dienten zu Pferd, die Handwerker zu Fuß. Die Reiſigen waren entweder Rittergleven (Helme), mindeſtens aus drei Mann, dem Ritter, einem Edelknecht und einem Jungen beſtehend, oder Einſpännige, wenn der Ritter nur einen Knecht oder Jungen bei ſich hatte. Die Handwerker ſtritten mit Pfeil und Bogen, Hellebarden, Streitärten, Morgenſternen, Spießen, nicht aber mit den den Rittern vorbehaltenen Lanzen und Schwertern; einen Harniſch trug dieſes Fußvolk erſt in der ſpäteren Zeit des Mittelalters. Neben den Reiſigen gab es auch fahrende Bürgergleven, wenn


