Aufsatz 
Die Gefangenschaft des Königs Franz I. von Frankreich / von Wilhelm Uhrig
Entstehung
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auf das heilige Evangelium beſchworen wurden, welches Seine Hochwurden, Franz von Tournon, Erzbiſchof von Embrun, auch erwählter Erzbiſchof von Bourges in Berry, ſein Rath und einer der gedachten Geſandten Frankreichs hielt, und nachdem der König mit eigenem Munde Alles zu thun und zu halten und zu erfüllen verſprach und beſchwor, was der Friede von Punkt zu Punkt vor⸗ ſchreibe, und die franzöſiſchen Geſandten jeder ſeines Orts das Nänliche kraft ihrer hinreichenden Vollmachten beſchworen hatten, wie es in der Friedenscapitulation ausführlicher enthalten iſt, nach⸗ dem dies geſchehen und die Eide gegenſeitig abgelegt waren, ſo ſtand der König von Frankreich und auch Karl von Lannoy, Ritter des goldnen Vließes, Vicekönig von Neapel, Lieutenant und Ge⸗ neralcapitän Sr. Kaiſerlichen Majeſtät und der heiligen Ligue in Italien, auf; letzterer hielt dann in Gegenwart der Geſandten und anderer als Zeugen dieſes Actes und Inſtruments erbetener Perſonen dem weſentlichen Inhalte nach folgende an den König gerichtete Anrede:

Sire! Glücklich dauere der Frieden, der gegenwärtig abgeſchloſſen, beſchworen und beſiegelt ward. Ihr wiſſet, daß Ihr darin und auch in Euern mündlichen Aeußerungen, die Ihr dem Kaiſer zu ſeiner größeren Sicherheit noch überdies anbieten ließet, Euer Wort gegeben habt, daß wenn Ihr innerhalb 6 Wochen, vom Tage Eurer Befreiung an gerechnet, die Zuruüͤckgabe von Burgund und der übrigen im Friedensſchluſſe angeführten Stücke nicht in Erfüllung bringet, als auch im Falle, daß die gedachten Ratificationen und andere darin angeführten Sicherheiten innerhalb 4 Monaten nicht, wie es gedachter Vertrag vorſchreibt, ausgeliefert werden, Ihr Euch in dieſen beiden Fällen verbindlich macht, in die Gewalt des Kaiſers zurückzukehren und Euch nach Ablauf dieſer Zeit un⸗ verzüglich Seiner Majeſtät, wo ſie ſich auch immer befinden möge, zu ſtellen, und als ſein Kriegs⸗ gefangener, wie Ihr es jetzt ſeid, neuerdings auszuliefern, um an dem vom Kaiſer beſtimmten Orte und ſo lange gefangen zu bleiben, bis der Inhalt des Friedensvertrags gänzlich erfüllt ſein wird. Dann werden Euch auch dem Vertrage gemäß die Geiſeln zurückgegeben werden.

Sire! Der Kaiſer ertheilte mir die Vollmacht, Euch in ſeinem Namen dieſen Eid abzu⸗ nehmen; ich habe mich dazu nach der beſten Weiſe und Sicherheit, welche die Geſetze, die alten Gewohnheiten und das Völkerrecht in ſolchem Falle heiſchen, vorbereitet.

Darauf nahm der König von Frankreich ſelbſt das Wort:Herr Vicekönig, mein Vetter! Ich wiederhole Euch, daß ich bereits mein Wort in Betreff desjenigen gegeben, was ich jetzt beſchworen und unterzeichnet habe, und was wir Alle leſen hörten. Weder der Kaiſer, noch Ihr, noch irgend jemand Anderes kann dabei etwas Unrechtmäßiges finden. Ja, ich würde lieber ſterben, als das im Vertrage Bedungene nicht erfüllen, um ſo mehr, als Alles nach meinem eigenen Willen und zu meiner Zufriedenheit, ja ſogar nach dem Anerbieten, das ich ſelbſt dem Kaiſer gemacht, geſchehen iſt. Ich bot ihm mein Wort an, wie er es verlangen wird, weil ich ganz und redlich, was ich verſprochen habe, halten will und zuviel Sicherheit nicht geben zu können glaube. Ich bin bereit, mein Wort und Verſprechen, ſowie Ihr es immer verlangt, zu geben, denn ohne in Perſon in meinem König⸗ reiche zu ſein, kann ich weder Burgund zurückgeben, noch den größten Theil desjenigen in Erfüllung bringen, was ich angeboten und zu thun verſprochen habe; würde ich es ſchon hier können, ſo ge⸗ ſchähe es unverſäumt, ohne daß es nöthig wäre, mein Wort und Geiſeln das auf dieſer Welt mir Theuerſte zum Pfande zu geben. Mein Vetter! ich halte Euch für einen Edelmann, deſſen Namen und Wappen bekannt, und weil ich weiß, der Kaiſer habe Euch eigens und feierlich hierzu bevollmächtigt, ſo will auch ich es thun. Im gegenwärtigen Augenblicke bevollmächtige ich Euch, und erkenne Euch von ihm und mir bevollmächtigt, um mir den Eid in ſeinem Namen abzunehmen, wie er es verlangt und ich es angeboten habe, und zwar ſo, als wenn ich in unſerer beiderſeitigen