Aufsatz 
Die Gefangenschaft des Königs Franz I. von Frankreich / von Wilhelm Uhrig
Entstehung
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) Das Herzogthum Burgund nebſt den Grafſchaften Maconnois und Aurerrois, ſowie die Herrſchaft Bar ſur Seine wird dem Kaiſer innerhalb 6 Wochen überliefert, vom Tage der Befreiung des Königs und ſeines Eintrittes in Frankreich an gerechnet.

2) Als Sicherheit für die Ausführung dieſer Abtretung werden als Geiſeln dem Kaiſer in die Hände gegeben: entweder die beiden älteſten Söhne des Königs, oder der Dauphin und 12 namhaft gemachte franzöſiſche Große(die beſten Feldherrn und Staatsmänner Frankreichs) 5).

3) Wenn der König dieſe Bedingungen nicht in Ausführung bringt, ſo iſt er gehalten, ſich als Gefangener wieder zu ſtellen.

4) Der König begibt ſich ſeiner Rechte auf Neapel, Mailand, Genua und Aſti zum Vortheil des Kaiſers.

5) Ebenſo gibt er auf ſeine bisher behaupteten Rechte auf Arras, Tournay und Touranſis, Mortaigne, St. Amand; der König gibt Hesdin heraus, ſowie er auch auf die Souverainetät über die Grafſchaften Flandern und Artois verzichtet.

6) Beide Fürſten machen ſich gegenſeitig verbindlich, gegen jeden Angreifer ſich mit 500 hommes d'armes und 10,000 Fußgängern nebſt der nöthigen Ariillerie beizuſtehen.

7) Eine Heirath ſoll abgeſchloſſen werden zwiſchen Franz I. und Eleonore, verwittweten Königin von Portugal und älteſten Schweſter des Kaiſers, welche eine Mitgift von 200,000 Sonnenthalern nebſt den Grafſchaften Maconnois und Auxerrois und der Herrſchaft Bar ſur Seine erhält, wo⸗ gegen ſie auf jede Erbanſprüche bezüglich der kaiſerlichen Erbſtaaten entſagt. Die genannten Länder ſollen auf den älteſten Sohn aus dieſer Ehe übergehen.

8) Der König von Frankreich gibt den Prätendenten v. Navarra, Heinrich d'Albret, auf und ſucht ihn zu veranlaſſen, daß er den Titel eines Königs von Navarra ablegt; ebenſo ſagt er ſich von dem Herzog von Geldern los und hilft dem Kaiſer, Geldern wieder zu erlangen. Desgleichen gibt er dem Grafen Ulrich von Württemberg und dem Robert von der Mark keine Unterſtützung.

9) Der König von Frankreich hält den König von England ſchadlos und übernimmt alle Ver⸗ bindlichkeiten, die Letzterer etwa aus früheren Verträgen gegen den Kaiſer geltend machen könnte.

10) Ein gemeinſchaftlicher Kreuzzug gegen die Türken ſoll unternommen werden.

11) Der Herzog von Bourbon und deſſen Anhänger werden in ihre Güter ꝛc. wieder eingeſetzt und vollſtändig ſchadlos gehalten.

Am nämlichen Tage ſchwur der König dem Kaiſer einen Eid, daß er die Artikel des Madrider Friedens in Betreff der Execution desſelben genau erfüllen werde. Das intereſſante Protokoll über dieſe Handlung lautet folgendermaßen 6):

Nachdem heute den 14. Januar im Jahre 1526 nach der Geburt unſeres Herrn, nach ſpaniſcher Zeitrechnung, der Allerhöchſte, erhabenſte und mächtigſte Fürſt, Franz, von Gottes Gnaden König von Frankreich, eigenhändig ſeinen Namen dem Friedensvertrag unterzeichnet hat, welcher am näm⸗ lichen Tage in dieſer Stadt Madrid in der Diöceſe von Toledo vom gedachten Herrn König in höchſt eigener Perſon und ſeinen und ſeiner Frau Mutter, der Regentin von Frankreich Geſandten, mit den Miniſtern der geheiligten und katholiſchen Majeſtät des Allerhöchſten, erhabenſten und mächtigſten Fürſten Karl, dieſes Namens der Fünfte, röriiſcher Kaiſer, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, König von Spanien, beider Sicilien ꝛc., Herzog und Graf von Burgund, geſchloſſen wurde, und nachdem die von Wort zu Wort in Gegenwart des Königs und ſeiner Geſandten vorgeleſenen Artikel

66) Der König war ſo klug, ſeinen zweiten Sohn herzugeben. 67) Archiv, II, 165. 4 6*