Aufsatz 
Die Montabaurer Amtsbeschreibung des Hofrats Damian Linz, geschlossen den 31. Dezember 1786 : 1. Teil
Entstehung
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und b) für jeden verheirateten Mann 14 Alb. 4 Heller, die zweiten a) 38 Taler und b) 14 Alb. 4 Heller, die dritten nur 18 Alb. 4 Heller für jeden verheirateten Mann. Im Frondienſt mußten alle drei Klaſſen 80 Malter Hubenhafer aus Untershauſen zur Hälfte in die Hofrent kammer, zur Hälfte in das deutſche Haus zu Coblenz ſchaffen. Jede leibeigene Perſon zahlte bei der Verehelichung den ſog. Losſchein mit 1 Taler 24 Alb., beim Ableben einer verheirateten Mannsperſon nahmen die Meudter Erheber das Beſthaupt und jährlich von jedem verheirateten Mann 6 Alb. Bußgeld. Auch die anderen Amtsuntertanen waren außer den Bewohnern der Stadt Montabaur und der beiden Kameralorte verpflichtet, bei Verheiratung den Losſchein zu zahlen und beim Todesfall das Beſthaupt und während der Ehe das ſog. Faſtenhuhn zu liefern. Betreffs der Fortpflanzung der Leibeigenen galt die Regel: Das erſte Kind folgt dem Stande der Mutter, das zweite dem des Vaters, das dritte dem der Mutter, das vierte dem des Vaters u. ſ. ir. Waren beide Eltern Leibeigne, ſo wurden alle Kinder unfrei. Es war nur nötig, genaue Liſten über die Perſonen und Gefälle zu führen. Dazu war ein beſonderes Gericht von 16 Schöffen und 3 Schultheißen eingeſetzt. Seit d. J. 1666 gehörten die Iſenburgiſchen und Grenzau⸗ iſchen, ſeit d. J. 1774 auch die Wiediſchen Leibeignen zu Kurtrier. Zuletzt walteten nur die Schult⸗ heißen ihres Amtes, und zwar wenig gewiſſenhaft. Die Leibeigenſchaft wurde als Makel bei Heiraten empfunden. Man verſuchte es, ſeinen unfreien Stand vor der Heirat zu verſchweigen. Wurde die Wahrheit bekannt, zog nicht ſelten Unfrieden in die Ehe ein.

13. Die auf den oben erwähnten beiden Stadtbannmühlen ruhenden Fronden wurden von der Stadt durch einen Vergleich mit dem Amt i. J. 1784 mit 1500 Talern abgelöſt.

14. Eine Art von Volkszählung fand im Amt durch eine Verfügung betr. die Rekrutierung vom 9. September 1783 ſtatt.

Es enthielten die gedruckten Tabellen folgende Angaben:

Väter Mütter Söhne Töchter Handwerksgeſellen Mägde Seelen und Knechte 2841 2908 4522 4044 183 371 14 869 Die Zahl der Einwohner der Stadt war nicht krtqernchdt, ſie betrug 394 446 446 452 133 1944 im ganzen Amt Hartenfels ausgenommen 3235 3354 4968 4496 256 504 16 813.

Die Rechnung ſtimmt jedoch nicht genau; verheiratete Söhne und Töchter, deren Eltern noch lebten, ſind als Väter und Mütter bezw. als Söhne und Töchter doppelt gezählt. Dasſelbe iſt der Fall mit Knechten und Mägden, die im Amt geboren und unter Söhnen und Töchtern bezw. Knechten und Mägden erwähnt ſind. L. vermag nicht darzutun, welchen Schwankungen die Bevölkerungsziffer unterworfen geweſen iſt. Es ſind nur zwei Liſten aus den Jahren 1739 und 1756 vorhanden, die anläßlich der Huldigung die Zahl der Untertanen auf 2211 bezw. 3083 anſetzen.

15. Das Amtsarchiv Linz ſpricht von den Briefſchaften des Amts enthielt i. J. 1786 a. eine Sammlung aller kurfürſtlichen Verordnungen nebſt chronologiſchem und topographiſchem Regiſter, und eine Sammlung der Amtsurkunden nebſt Regiſter;

b. eine Sammlung von Akten politiſchen Inhalts nach 29 beſonderen Rubriken geordnet, z. B. Hachenburg, Naſſau gemeinſchaftlich, Naſſau⸗Oranien, Kirchenſachen, Schulſachen, Milizen, Zollſachen u. ſ. w.;

c. Juſtizſachen.

III. Das Geiſtliche.

1 Die biſchöfliche und erzbiſchöfliche Gewalt war im Amt mit der landesherrlichen vereint.

Eine Ausnahme ſcheint es geweſen zu ſein, daß a) das Stift ad St. Florinum in Cobler die Pfarrer zu Montabaur, Kirchähr, Wirges und Heiligenroth inveſtierte und inſtallierte und b) alle 78 und mehr Jahre einen ſog. Oberſend in Montabaur und Wirges abhielt.