Aufsatz 
Die Montabaurer Amtsbeschreibung des Hofrats Damian Linz, geschlossen den 31. Dezember 1786 : 1. Teil
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Diejenigen Schüler, die an einer vollberechtigten Schule mit gymnaſialem Charakter in eine höhere Klaſſe verſetzt ſind, ſowie diejenigen, die in dieſelbe Klaſſe eintreten, die ſie bereits beſucht haben, werden ohne Prüfung aufgenommen.

In die Sexta dürfen nur Schüler im Alter von 912 Jahren eintreten. Als Vorkennt⸗ niſſe werden verlangt: 1) Fertigkeit im deutſchen ſinngemäßen Leſen und im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; 2) Fertigkeit, eine kurze Erzählung vollſtändig zu wiederholen und ein deutſches Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuſchreiben; 3) Sicherheit in den vier Grund⸗ rechnungsarten mit ganzen Zahlen; 4) einige Kenntnis bibliſcher Geſchichten des Alten und Neuen Teſtaments. Die Herren Geiſtlichen und Lehrer, die Schüler zur Aufnahme in das hieſige Gymnaſium vorbereiten, werden in dem Intereſſe ihrer Zöglinge erſucht, ſich bei ihrem Unterrichte der hier eingeführten Lehr⸗ und Übungsbücher zu bedienen und ſich überhaupt an den Gang des Gymnaſialunterrichts, auch in den ſog. Nebenfächern, anzuſchließen. Programme, die eine Überſicht über die durchgenommenen Lehraufgaben bieten, ſtehen zu Dienſten.

Das Schulgeld wird an folgenden Tagen vom Herrn Rendanten der Gymnaſialkaſſe im Gymnaſialgebäude erhoben werden: am 1. Mai, 3. Juli, 16. Oktober und 8. Januar.

Schüler, die innerhalb eines Vierteljahres ein⸗ oder austreten, haben den vollen auf dieſe Zeit entfallenden Schulgeldbetrag zu entrichten. Das Schulgeld des ganzen Vierteljahres iſt für jeden Schüler zu zahlen, welcher nicht ſpäteſtens am erſten Tage des Vierteljahres von den Eltern bezw. deren Stellvertreter bei dem Direktor abgemeldet wird.

Jeder Schüler erhält bei der Aufnahme ein gedrucktes Exemplar der Schulordnung. Eltern, die ihre Söhne der Anſtalt übergeben haben, erkennen durch Unterſchrift die Schulgeſetze an.

Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt der vorherigen Genehmigung des Direktors. Wenn ein Wechſel der Wohnung beabſichtigt wird, iſt rechtzeitig die Er⸗ laubnis des Direktors einzuholen.

Die Penſionsgeber haben die Pflicht, das Lehrerkollegium in der Handhabung der Schul⸗ zucht zu unterſtützen, ihre Pflegebefohlenen zur Beobachtung der Schulgeſetze(vgl.§ 6, 8, 13, 15, 16, 19, 20) und beſonders zur gewiſſenhaften Erledigung der Aufgaben anzuhalten. Dasſelbe erwartet die Schule auch von den Eltern der einheimiſchen Schüler während des ganzen Jahres. Penſionsgeber und Eltern erlaube ich mir außerdem zu erſuchen, den Leſeſtoff der heranwachſenden Jugend ſorgſam zu überwachen und die berüchtigten Kriminal⸗ und Detektiv⸗Erzählungen, ſo⸗ wie zweifelhafte Romane zu beſeitigen, die durch ihren das geſamte Gemütsleben der Jugend aufregenden Inhalt das Nervenſyſtem der Leſer ſchwer ſchädigen können. Gar mancher auf ungeſunde Lektüre erpichte Schüler macht in den Viſſenſchaften Rückſchritte ſtatt Fortſchritte. Es empfiehlt ſich überhaupt, im Laufe des Jahres wiederholt Erkundigungen über den Fleiß und das Betragen der Schüler bei den Herren Klaſſenlehrern oder bei mir einzuziehen und regel⸗ mäßig die Hefte einzuſehen. Die Sprechſtunden gibt ein Anſchlag im Flur des Gymnaſial⸗ gebäudes bekannt. Beſuche in den letzten Schulwochen ſind nicht erwünſcht; jede Auskunft über das vorausſichtliche Endergebnis des Schuljahres wird grundſätzlich vom 1. Febr. ab verweigert.

Entſprechend einer Verfügung vom 25. Mai 1905 rate ich wie voriges Jahr den Eltern derjenigen Schüler, die ſich ſpäter der Technik, den Naturwiſſenſchaften, der Mathematik oder der Medizin zu widmen gedenken, darauf zu dringen, daß ihre Söhne an dem wahlfreien Zeichenunterricht teilnehmen.

Ebenſo empfehle ich den Schülern der oberen Klaſſen, wofern ſie nicht als künftige Theo⸗ logen das wahlfreie Hebräiſche vorziehen, die wahlfreien engliſchen Unterrichtsſtunden zu beſuchen.

Zum Schluß weiſe ich auf den wohltätigen Einfluß hin, den die Pflege der Jugendſpiele und der Sportübungen auf dem Jugendſpielplatz an Sommerabenden und freien Nachmittagen oder das ſog. Frei⸗Turnen an den ſchulfreien Nachmittagen der Winterszeit in der Gymnaſial⸗ Turnhalle oder größere Turnmärſche auf die Entwickelung der jugendlichen Körper ausüben.

Der Gymnaſialdirektor: Prof. Dr. phil. et iur. Thamm.